Wann bekomme ich das Corona Kindergeld?

Der Kinderfreizeitbonus wird in der Regel automatisch ohne Antrag seit August 2021 ausgezahlt. Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten ihn von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Wird die Corona Prämie vom Staat erstattet?

Nein, sofern Sie Anspruch auf die Prämie haben, zahlt der Arbeitgeber die Corona-Prämie aus. Die Auszahlungen erfolgen, nachdem Ihr Arbeitgeber die Vorauszahlung durch die Pflegekasse erhalten hat. Beschäftigte erhalten die Auszahlung entweder gesondert oder mit Ihrem regelmäßigen Arbeitslohn.

Ist der Bonus an Angestellten gezahlt?

Wenn dieser festlegt, dass – etwa aus finanziellen Gründen – kein Bonus an Angestellte gezahlt wird, müssen sich diese mit der Situation abfinden oder gute Argumente finden, um den Chef doch noch umzustimmen. Allerdings kann unter bestimmten Umständen durchaus ein Anspruch auf die Bonuszahlung entstehen, auf die Mitarbeiter sich berufen können.

Wie kann der Bonus geleistet werden?

Eine Aufteilung auf mehrere Teilleistungen ist möglich. Die Zahlung kann als Bar- oder Sachlohn gewährt werden. Der Bonus muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (keine Entgeltumwandlung) geleistet werden, daher fallen bereits vertraglich fest vereinbarte Provisionen, Prämien, Boni, etc. nicht unter die Steuerbefreiung.

LESEN:   Welche Earbuds halten am besten im Ohr?

Kann es bei Bonuszahlungen Unterschiede geben?

Ja, es kann bei Bonuszahlungen Unterschiede zwischen den Kollegen geben, doch müssen dennoch die Grundsätze des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzts (AGG) gewahrt werden, einzelne Mitarbeiter dürfen also nicht grundlos benachteiligt, schlechter gestellt oder eben von einer Bonuszahlung ausgeschlossen werden.

Warum muss eine Bonuszahlung versteuert werden?

Allerdings gibt es dabei einen Nachteil, der nicht ignoriert werden sollte: Eine Bonuszahlung muss versteuert werden! Vom Bonus kommt also am Ende längst nicht der gesamte Betrag bei Ihnen an. Vielmehr wird eine Bonuszahlung auf Ihr jährliches Einkommen angerechnet und fließt somit vollständig in die Berechnung Ihrer Steuerlast ein.