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Wer erhält den Betreuungsfreibetrag?
Für steuerlich anerkannte Kinder gewährt der Fiskus pro Jahr und Elternteil einen Freibetrag von 2.586 € für das sächliche Existenzminium des Kindes (sog. Kinderfreibetrag) und einen weiteren Freibetrag von 1.320 € für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (sog. Betreuungsfreibetrag).
Was ist der Betreuungsfreibetrag?
Der Betreuungsfreibetrag oder Erziehungsfreibetrag – offiziell heißt er Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) – sorgt ebenfalls für eine Senkung der Steuerlast. Im Gegensatz zum Kindergeld steht er nicht nur einem Elternteil zu.
Wann gibt es den ausbildungsfreibetrag?
Wichtig: Den „Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs bei Berufsausbildung“ (Ausbildungsfreibetrag) in Höhe von 924 Euro gibt es nur für volljährige und auswärtig untergebrachte Kinder. Tragen Sie hier die Anschrift der Wohnung ein, in der Ihr Kind während der Ausbildung im Jahr 2021 gewohnt hat.
Welche Vorteile hat ein Kind auf der Steuerkarte?
Ein Kind auf der Steuerkarte hat vor allem steuerlich viele Vorteile. Hierdurch wird sich in Folge das zu versteuernde Einkommen ändern. Ein Kind auf der Steuerkarte ist vor allem bei verheirateten Paaren vom besonderen Vorteil. Dabei kann man das Kind mit jeweils 0,5 in der Lohnsteuerkarte eintragen.
Wie wird ein Kind in die Steuerkarte eingetragen?
Gelegentlich wird ein Kind von der entsprechenden Stadt- oder Ortsverwaltung auch voll automatisch in die Steuerkarte der Eltern eingetragen. In manchen Fällen müssen Eltern sich jedoch auch selbst um eine Eintragung kümmern sowie das Finanzamt damit entsprechend zu beauftragen.
Was ist die Steuerklasse für verheiratete?
Steuerklasse für Verheiratete: Die wichtigsten Fakten. Verheiratete sind nach der Hochzeit automatisch in der Steuerklasse 4. Ehepaare können zusätzlich zwischen den Steuerklassenkombinationen 3/5 und 4/4 mit Faktor wählen.
Welche Bezugspunkte hat ein behindertes Kind im Steuerrecht?
Der Bereich Kinder im Steuerrecht hat auch seine negativen Bezugspunkte. Bei einem behinderten Kind ist es möglich, dass der Behindertenpauschbetrag auf die Eltern übertragen wird. Der Grund ist, dass das Kind nichts damit anfangen kann, da es keine Einkünfte hat. Die Eltern hingegen können hierbei finanziell entlastet werden.