Wer kann AfA geltend machen?

Der Fiskus gewährt sie in Form der Absetzung für Abnutzung, kurz AfA. Mit dieser Gebäudeabschreibung können Eigentümer die Anschaffungs- und Herstellungskosten ihrer Immobilie steuerlich geltend machen. Rechtlich definiert wird die AfA im Einkommensteuergesetz (§ 7 EstG).

Wie funktioniert die AfA?

Stark vereinfacht bedeutet Absetzung für Abnutzung (AfA), dass Sie teure Anschaffungskosten über einen längeren Zeitraum hinweg von der Steuer absetzen. Das bedeutet: Sie müssen die Anschaffungskosten gleichmäßig verteilt auf eine bestimmte Nutzungsdauer abschreiben.

Wann enden die Abschreibungen für eine vermietete Immobilie?

Wird eine vermietete Immobilie während der steuerlich geltenden Nutzungsdauer verkauft, enden die Abschreibungen für den Verkäufer zeitanteilig mit dem Monat des Verkaufs. Relevant hierfür ist der Zeitpunkt der notariellen Beurkundung.

Ist eine Abschreibung für eine Mietwohnung möglich?

Eine Abschreibung für eine Mietwohnung ist nicht möglich. Sie können als Freiberufler oder Selbstständiger in Ihrer Einkommensteuererklärung lediglich den Anteil ihrer Wohnung – egal ob Miet- oder Eigentumswohnung – als Betriebskosten geltend machen, der für ihre wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht von Bedeutung ist.

LESEN:   Was kostet der nachtragliche Einbau einer Dachgaube?

Welche Punkte sind wichtig für die Abschreibung einer Immobilie?

Abschreibung Immobilie – 11 wichtige Punkte über die AfA Für Kapitalanleger spielt die Abschreibung einer Immobilie neben Punkten wie Kaufpreis, Mieteinnahmen oder Wertentwicklung eine wichtige Rolle. Die sogenannte AfA („Absetzung für Abnutzung“) wirkt sich durch die steuerliche Entlastung auf die Rendite aus.

Wie wird die Abschreibung von Immobilien vorgenommen?

Abschreibung von Immobilien – Bei Neubauten. Bei Neubauten wird in der Regel durch den Bauträger bzw. Projektierer die Trennung des Kaufpreises auf den Anteil des Grundstückes und der Immobilie im Kaufvertrag und der durch den Notar erstellten Urkunde vorgenommen und ausgewiesen.