Wann kann ich eine selbstgenutzte Immobilie verkaufen?

Grundsätzlich ist der Verkauf von durchgängig selbstgenutzten Immobilien steuerfrei. Dabei kann es sich sowohl um Einfamilienhäuser als auch um Wohnungen handeln. Steuerpflichtig sind dahingegen Verkäufe, wenn folgende Bedingungen gelten: Die Immobilie oder das Grundstück wurde nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt.

Wie lange Wohnung selbst bewohnen?

Eigennutzung. Bei Immobilien, die Sie selbst nutzen, beträgt die Spekulationsfrist lediglich drei Jahre. Das bedeutet, dass Sie im Jahr des Verkaufs und den beiden Jahren davor in dem Haus gewohnt haben müssen.

Wie lange läuft die Weiterveräußerung der Immobilie weiter?

Diese Frist des 23 EStG läuft für den oder die Erbin weiter. Bei der Weiterveräußerung der Immobilie vor Ablauf von 10 Jahren ab der Anschaffung der Immobilie durch den oder die Erblasser/in wird der Erbe dann zur Zahlung von Einkommensteuern verpflichtet. Ist die 10 Jahresfrist abgelaufen, passiert nichts.

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Ist der Vermögenszuwachs bei einer Immobilie im Alleineigentum entscheidend?

Für den Zugewinnausgleich bei einer Immobilie im Alleineigentum ist nur der Vermögenszuwachs zwischen Heirat und Scheidung entscheidend. Für Immobilien, die einen Alleineigentümer haben und mit in die Ehe gebracht wurden, kommt es vor allem darauf an, ob es während der Ehe Ausbau-, Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen gab.

Wie lange dauert die Veräußerung der Immobilie durch die Erben?

Für die Frage einer (Weiter-) Veräußerung der Immobilie durch die Erben gilt dann für den Fall eines Erwerbs durch Erbanfall Folgendes: Damit ist es, so dass die Spekulationsfrist von 10 Jahren, die die Erblasserin oder den Erblasser ab dem Zeitpunkt der Anschaffung läuft, auch die oder den Erben bindet.

Ist der Käufer verpflichtet die Immobilie zu übergeben?

Sie als Käufer sind nun verpflichtet, dem Verkäufer den Kaufpreis sowie die anfallenden Gebühren und Steuern zu zahlen; der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen die Immobilie zu übergeben. Haben beide Parteien den Kaufvertrag unterschrieben, wird der Notar anschließend alle weiteren Schritte in die Wege leiten.

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