Wie lange vorher muss der Dienstplan veröffentlicht werden?

In der Praxis hat sich jedoch folgende Faustregel durchgesetzt: Der Dienstplan sollte die Hälfte der Zeit, die er gültig ist, im Voraus bekannt sein. Erstellst Du also einen Wochenplan, sollte dieser Deinen Angestellten spätestens drei bis vier Tage im Voraus bekannt sein.

Ist und Soll Dienstplan?

Bei aktivierter Soll-/Ist-Planung können Sie im Dienstplan die Soll-Stunden pro Tag eingeben. Das ist jeweils die Zahl, die unter der Arbeitszeit eines Mitarbeiters steht (9h, 0h, 7h). Diese werden automatisch mit den realen Ist-Arbeitszeiten abgeglichen, die sich aus den Arbeitszeiten ergeben.

Ist der Arbeitgeber für die richtige Erfassung der Arbeitszeit verantwortlich?

Im Endeffekt muss noch einmal deutlich gemacht werden, dass generell immer der Arbeitgeber für die richtige Erfassung der Arbeitszeit verantwortlich ist. Dokumentiert ein Mitarbeiter die Arbeitszeit nur mangelhaft, muss der Arbeitgeber dafür haften und die im Zweifel anfallenden Strafen zahlen.

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Wie lange ist die Arbeitszeit in Deutschland erlaubt?

Dies gilt etwa in Bezug auf die zulässige Dauer der Arbeitszeit pro Tag, die einzuhaltenden Pausen, der Ruhezeiten sowie bei Nacht- und Schichtarbeit. So dürfen Arbeitnehmer in Deutschland normalerweise nur maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten. Unter Umständen ist auch mal eine Arbeitszeit von 10 Stunden erlaubt.

Ist die Arbeitszeit von 10 Stunden erlaubt?

Unter Umständen ist auch mal eine Arbeitszeit von 10 Stunden erlaubt. Dies gilt aber nur vorübergehend, um Lastspitzen abzufedern. Der Arbeitgeber muss nämlich darauf achten, dass der Arbeitnehmer im Zeitraum von 6 Monaten oder 24 Wochen auf eine durchschnittliche Arbeitszeit von maximal 8 Stunden kommt.

Ist das Erfassen der Arbeitszeit rechtlich vorgeschrieben?

Zunächst einmal ist zu erwähnen, dass das Erfassen der Arbeitszeit keine Möglichkeit, sondern generell rechtlich vorgeschrieben ist. Viele Unternehmen haben dies in der Vergangenheit ignoriert und dafür im Wahrsten Sinne des Wortes „den Preis bezahlt“. Vor allem im Handwerk und der Gebäudereinigung kontrolliert der Zoll immer häufiger.

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