Kann man mit unbefristeten Aufenthalt in EU arbeiten?

Auch mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU können Sie unbefristet in Deutschland leben und arbeiten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG) ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel , der grundsätzlich mit einer Niederlassungserlaubnis vergleichbar ist.

Kann man mit slowenischen Aufenthaltstitel in Deutschland arbeiten?

Drittstaatsangehörige, die in Slowenien die Rechtstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten haben und zum Nachweis hierüber in Besitz einer slowenischen Aufenthaltserlaubnis sind, die die Bezeichnung „rezident za daljši čas – ES“ trägt, können visumsfrei zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen …

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Kann man mit italienischem Aufenthaltstitel in Deutschland arbeiten?

Ausländer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes dürfen eine Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich nur ausüben, wenn ihr Aufenthaltstitel es erlaubt. Auch wurde der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt in den letzten Jahren durch verschiedene gesetzliche Maßnahmen weiter liberalisiert.

Wann besteht ein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis?

Ein Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis besteht grundsätzlich nur dann, wenn in einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach der EU-Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003 ein Aufenthaltstitel mit der Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache erteilt wurde.

Wie kann der Aufenthaltstitel beantragt werden?

Der Aufenthaltstitel muss bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie holen sich von der Behörde ein Formular. Dieses können Sie ausgefüllt persönlich wieder dort abgeben oder per Post zusenden.

Wie lange dauert eine Aufenthaltserlaubnis in anderen EU-Staaten?

Aufenthaltserlaubnis für in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte Ausländern, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn der Aufenthalt im Bundesgebiet länger als drei Monate dauern soll.

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Wie beantragen sie ihren Aufenthalt in der Ausländerbehörde?

Beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde. Reichen Sie alle notwendigen Dokumente als Nachweis für die Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen ein. Achten Sie bei befristeten Aufenthaltstiteln auf das Ende der Frist.

Wie lange darf man sich als Deutscher im Ausland aufhalten?

Sie können sich bis zu 3 Monate lang ohne Registrierung in einem anderen EU-Land aufhalten, müssen jedoch eventuell Ihre Anwesenheit melden. Die einzige Anforderung besteht darin, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen zu können.

Wie verliert man Daueraufenthalt EU?

Wenn Sie sich fünf Jahre in einem anderen Mitgliedstaat aufgehalten haben, können Sie auch dort eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU beantragen. In diesem Fall wird die in Deutschland erteilte Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU entzogen, spätestens nach sechs Jahren erlischt sie automatisch.

Wie lange gilt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich unbegrenzt gültig.

Wann sind Aufenthalte bis zu 90 Tagen ohne Visum möglich?

Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen sind für bestimmte Drittstaatsangehörige auch ohne Visum möglich. Sie kommen aus einem Drittstaat (einem Staat außerhalb der EU) und möchten in Österreich leben und arbeiten? In diesem Fall benötigen Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte, die qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten beantragen können.

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Welche Regelungen sind für den Erhalt einer Rot-Weiß-Rot Karte zu beachten?

Für den Erhalt einer Rot-Weiß-Rot – Karte und einer Blauen Karte EU sind spezielle Regelungen für das Einkommen zu beachten. Sie müssen während Ihres Aufenthaltes in Österreich über eine Krankenversicherung verfügen, die alle Risiken abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist.

Wie können sie die Rot-Weiß-Rot Karte und die Blaue Karte EU beantragen?

Sie können die Rot-Weiß-Rot Karte und die Blaue Karte EU persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) Ihres Heimatstaates bzw. des Staates in dem Sie niedergelassen sind beantragen.

Wie lange ist eine Rot-Weiß-Rot Karte berechtigt?

Sie gilt für zwei Jahre und berechtigt zur Niederlassung in Österreich und zur Beschäftigung bei einem/r bestimmten ArbeitgeberIn. Bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der ersten zwei Jahre muss eine neue Rot-Weiß-Rot – Karte beantragt werden.