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Kann der Arbeitgeber vorschreiben wo man zu wohnen hat?
Erfurt/Bonn (dpa/gms) – Arbeitgeber müssen unmissverständliche Vorgaben machen, wenn sie Mitarbeitern den Wohnort vorschreiben wollen. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervor, über das der Personalverlag in Bonn berichtet (Az.: 4 AZR 316/05).
Was muss ich bei einer Änderungskündigung beachten?
Inhaltlich muss die Änderungskündigung die Mitteilung über die beabsichtigte Aufhebung des bestehenden Arbeitsvertrages ebenso enthalten wie das Angebot, das Arbeitsverhältnis unter veränderten Bedingungen fortzusetzen. Diese Bedingungen müssen im Kündigungsschreiben angegeben werden.
Kann man ohne Zustimmung versetzt werden?
Ohne die Zustimmung des Betriebsrates darf der Arbeitgeber Sie nicht versetzen. Erfolgt die Versetzung innerhalb eines Betriebes trotzdem, dann ist diese rechtswidrig und der Betriebsrat hat gemäß § 101 Satz 1 BetrVG die Möglichkeit, den Arbeitgeber zur Aufhebung der Versetzung zu verpflichten.
Was ist die wichtigste Kennzahl für ein Unternehmen?
Die wichtigste Kennzahl in den meisten Unternehmen ist wahrscheinlich die Profitabilität. Dies ist durchaus eine wichtige Kennzahl. Doch warum ist sie der Hauptfaktor dafür, ob ein Unternehmen als erfolgreich definiert wird? Warum definieren wir Erfolg in Zukunft nicht darüber, wie gut es unseren Mitarbeitern geht?
Kann ein gekündigter Mitarbeiter alles mitnehmen?
Ein gekündigter Mitarbeiter darf nicht alles mitnehmen. Die Grenze zum Diebstahl kann sehr schnell überschritten werden. Außerdem gibt es eine große rechtliche Grauzone. Schon das Löschen von Daten vor dem Austritt aus der Firma kann zu einem großen Problem werden.
Was hat der Einzelne Einfluss auf die Gesamtleistung des Unternehmens?
Denn der Einzelne hat direkten Einfluss auf die Gesamtleistung des Unternehmens. Nahezu jeder CEO wird entweder: „Unsere Mitarbeiter sind wichtig“, oder: „Ohne unsere Mitarbeiter würden wir unsere Ziele nicht erreichen“ in exakt dieser oder leicht abgewandelter Wortwahl mit großer Wahrscheinlichkeit schon einmal gesagt haben.
Was gilt für Kleinbetriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern?
Die gute Nachricht für Kleinbetriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern: Hier gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Seit dem 1. Januar 2004 besteht allgemeiner Kündigungsschutz sogar erst bei mehr als zehn AN im Betrieb. Hier wird es ein wenig kompliziert, denn das Gesetz unterscheidet zwischen Alt- und Neu- Arbeitnehmern.