Wer ist für die Risikobeurteilung verantwortlich?
Die Risikobeurteilung berücksichtigt sämtliche Lebensphasen einer Maschine. Sie umfasst alle Gefährdungen im Produktlebenszyklus, vom Transport über die Montage / Installation über die Instandhaltung und Wartung bis zur Demontage und Entsorgung. Verantwortlich für die Risikobeurteilung ist die Geschäftsführung.
Wer darf Risikobeurteilung unterschreiben?
Für die CE-Kennzeichnung zeichnet der Hersteller einer Maschine oder Anlage juristisch verantwortlich, und somit auch für die Risikobeurteilung. Er muss sie jedoch nicht selber erstellen. Die Erstellung der Risikobeurteilung kann grundsätzlich jeder vornehmen, der die notwendige Fach- und Sachkompetenz hat.
Was ist eine Risikobewertung?
Eine Risikobewertung ist ein Prozess zur Erkennung von: 1 Potenziellen Gefahren 2 Dem potenziellen Schweregrad von Gefahren 3 Der Häufigkeit der Gefahrenexpositionen 4 Strategien, die zur Minimierung von Gefahren und zur Vermeidung von Personenschäden implementiert werden können
Welche Fachbegriffe unterscheiden sich bei der Risikobeurteilung?
Risikoanalyse, Risikobeurteilung, Risikoeinschätzung… So unterscheiden Sie die Fachbegriffe. Gemäß EN ISO 12100 werden bei der Risikoeinschätzung das wahrscheinliche Ausmaß eines Schadens und die Wahrscheinlichkeit seines Eintritts bestimmt. Bei der anschließenden Risikobewertung geht es darum, zu beurteilen, ob ein Risiko akzeptabel ist bzw.
Was sind die Rechtsgrundlagen der Risikobeurteilung?
Rechtsgrundlagen der Risikobeurteilung. Die Pflicht des Maschinenherstellers, eine Risikobeurteilung vorzunehmen, basiert auf der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. In nationales Recht umgesetzt wird sie mit der 9. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung).
Wie kann eine Risikobewertung erachtet werden?
Im Allgemeinen kann eine Risikobewertung für zutreffend erachtet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass alle in der Branche geltenden Mindestanforderungen mindestens erfüllt wurden und dass die Ergebnisse regelmäßig überprüft und bestätigt werden.