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Wann darf Betriebsarzt drogenscreening machen?
Ein vom Betriebsarzt durchzuführender Drogentest ist normalerweise nur dann zulässig, wenn ein ernsthaftes Besorgnis besteht, dass sich der Beschäftigte aufgrund seiner Abhängigkeit nicht mehr dazu eignet, der ihm aufgetragenen Tätigkeit nachzugehen, ohne dabei sich selbst oder andere Menschen in Gefahr zu bringen.
Was wird beim Betriebsarzt im Blut untersucht?
Folgende Inhalte sind erlaubte Bestandteile der betriebsärztlichen Untersuchung: Körperliche Untersuchung von Herz, Lunge und Leber. Blutdruck- und Pulsmessung. Laboruntersuchung von Blut und Urin, um Entzündungen, Zuckerkrankheit oder Leberkrankheiten festzustellen.
Kann man wegen Drogen gekündigt werden?
Eine Alkohol- oder Drogensucht führt nur zur Kündigung, wenn die Arbeitsleistung beeinträchtigt ist und keine Besserung in Aussicht steht. Der Konsum von Alkohol oder Drogen am Arbeitsplatz rechtfertigt schon eher eine Kündigung. Allein der Konsum von Alkohol genügt häufig aber nicht.
Was darf der Betriebsarzt nicht?
Ärztliche Schweigepflicht Der Betriebsarzt unterliegt genau wie jeder Arzt der ärztlichen Schweigepflicht. Er darf nicht über das ihm Anvertraute oder über Ergebnisse der Untersuchung den Arbeitgeber informieren. Wenn er die ärztliche Schweigepflicht bricht, macht er sich strafbar.
Kann ich die Blutabnahme beim Betriebsarzt verweigern?
Eine schriftliche Form ist hierfür nicht notwendig. Zieht der Mitarbeiter aber z. B. den Arm bei der Blutentnahme weg und verweigert diese, so gilt dies auch als Nichteinverständnis.
Was muss ich dem Betriebsarzt alles sagen?
Der Betriebsarzt unterliegt – wie jeder Mediziner – der ärztlichen Schweigepflicht. Er darf dem Arbeitgeber nur mitteilen, was der Bewerber ihm erlaubt. In der Regel: arbeitsfähig oder nicht. Liegt zum Beispiel ein positiver Drogentest vor, bleiben die Befunde unter Verschluss.
Ist der Drogentest überhaupt einsatzfähig?
Nämlich dann, wenn zu Arbeitsbeginn noch Drogen im Körper sind und der Mitarbeiter nicht einsatzfähig ist. Ist das der Fall, ordnen Arbeitgeber bei den Betroffenen einen Drogentest an, um auf Nummer sicher zu gehen. Doch dürfen Arbeitgeber Mitarbeiter überhaupt zum Drogentest schicken?
Wie sind Drogen- und Alkoholtests möglich?
Grundsätzlich sind Drogen- wie auch Alkoholtests nur mit der Einwilligung des Mitarbeiters möglich. Selbst dann, wenn ein offensichtlich alkoholisierter Mitarbeiter zum Dienst erscheint, darf er nicht zu einem Test gezwungen werden. Der Artikel 2 des Grundgesetzes schützt Arbeitnehmer hier.
Wie ist die Gefahr von Drogen am Straßenverkehr zu entscheiden?
Das Gericht stellt im Urteil auf die allgemeine Gefahr von Drogenkonsum bei der Teilnahme am Straßenverkehr ab. Bei allen Tätigkeiten, bei denen Drogenkonsum eine erhöhte Gefährdung anderer zur Folge hat, wäre ähnlich zu entscheiden.
Haben sie einen begründeten Verdacht und befürchten einen Alkoholkonsum?
Haben Sie einen begründeten Verdacht und befürchten durch einen Alkohol- oder Drogenkonsum Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit, haben Sie als Arbeitgeber dennoch Möglichkeiten zum Handeln. So können Sie beispielsweise eine Abmahnung oder, nach vorheriger Anhörung, eine Verdachtskündigung aussprechen.