Welche Fristen sind bei der Umsatzsteuer einzuhalten?

Grundsätzlich sind bei der Umsatzsteuer auch Fristen einzuhalten. Die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung, die in der Regel monatlich erfolgt, ist dabei immer am 10. des Folgemonats. Bis zu diesem Tag muss die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingegangen sein.

Wann ist die Frist zur Umsatzsteuervoranmeldung eingegangen?

Die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung, die in der Regel monatlich erfolgt, ist dabei immer am 10. des Folgemonats. Bis zu diesem Tag muss die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingegangen sein.

Wann muss die Umsatzsteuer im Juni bezahlt worden sein?

Die Umsatzsteuer, die also im Juni vereinnahmt wurde, muss bis zum 10. Juli angemeldet worden und bis zum 13. Juli bezahlt worden sein. Ausnahmen gibt es bei der Dauerfristverlängerung. Beantragt man diese, kann man die Umsatzsteuervoranmeldung für den Juni bis zum 10. August abgeben, die Zahlung erfolgt zum 13. August.

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Wie muss die Umsatzsteuer ausgewiesen werden?

Dabei muss auf den Rechnungen an Kunden die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Diese wird vereinnahmt und muss an das Finanzamt abgeführt werden, sodass die Umsatzsteuer nur einen durchlaufenden Posten darstellt. Die Unternehmen werden also zum Beauftragten des Finanzamtes für die Einziehung der Umsatzsteuer.

Was ist eine Umsatzsteuerbefreiung?

Für Lieferungen und Leistungen müssen daher Zuschläge für die Umsatzsteuer vom Kunden verlangt werden – es sei denn, das Unternehmen ist von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen. Eine Umsatzsteuerbefreiung kann aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen vorliegen.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer stellt den größten Anteil am gesamten deutschen Steueraufkommen dar. In bestimmten Fällen macht der Gesetzgeber jedoch Ausnahmen und befreit Unternehmen von der Steuerpflicht. Dieses Vorgehen dient vor allem der Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Warum sollte man sich rechtzeitig mit der Umsatzsteuervoranmeldung auseinandersetzen?

Damit ist auch die Thematik der Umsatzsteuervoranmeldung ab dem ersten Tag für jeden Unternehmer von Interesse. Da die unternehmerische Tätigkeit bereits mit den Vorbereitungshandlungen beginnt, sodass auch die Vorsteuerbeträge aus den „Erstinvestitionen“ geltend gemacht werden können, sollte man sich rechtzeitig mit der Thematik auseinandersetzen.

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