Was ist der Kontrollbefugnis des Arbeitgebers?

Der Kontrollbefugnis des Arbeitgebers sind allerdings vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung enge Grenzen gesetzt. Zu beachten sind hierbei insbesondere die individuellen Rechte der Arbeitnehmer, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie datenschutzrechtliche Gesichtspunkte.

Sind äußerliche Kontrollen des Arbeitnehmers grundsätzlich zulässig?

äußerliche Kontrollen des Arbeitnehmers. und der von ihm mitgeführten Gegenstände (z. B. durch Öffnen der Tasche) grundsätzlich nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig, die allerdings auch durch eine Betriebsvereinbarung erfolgen kann, Ausnahme: Die Kontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet einen neuen Arbeitsplatz zu schaffen?

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet einen neuen Platz zu schaffen. Somit gilt die Zumutbarkeit in dieser Situation für beide Parteien, den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Der leidensgerechte Arbeitsplatz muss für den Mitarbeiter zumutbar sein ebenso wie die komplette Situation für den Arbeitgeber.

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Ist eine permanente Überwachung erlaubt?

Nicht erlaubt ist es hingegen, wenn ein Arbeitgeber eine permanente Überwachung zum Zwecke einer Leistungskontrolle durchführt. Erlaubt ist es allerdings, wenn der Arbeitgeber von seinen Angestellten verlangt, dass sie minutiös ein Leistungsprotokoll führen, in dem sie sämtliche verrichteten Tätigkeiten aufführen.

Was bedeutet kontrollieren und Steuern?

Übersetzt bedeutet Controlling so viel wie kontrollieren, steuern oder regeln. Viele Menschen nennen Rechnungswesen und Controlling in einem Atemzug und setzen dies oft gleich. Doch dies ist falsch.

Wie darf ich die Kontrolle selbst verletzen?

Die Kontrolle selbst darf den Arbeitnehmer insbesondere nach Dauer und Intensität nicht übermäßig belasten oder den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen. Die Durchführung muss im Einzelfall billigem Ermessen entsprechen (§ 315 Abs. 1 BGB) und entsprechend erforderlich und angemessen sein. Das ergibt sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.