Wann spricht man von einer Kleinbetragsrechnung?

Grundsätzlich sind Kleinbetragsrechnungen solche Rechnungen, deren Gesamtbetrag EUR 400 inklusive Umsatzsteuer (bisher EUR 150 inkl. USt) nicht übersteigt. Unternehmer können somit ab 1.3.2014 Kleinbetragsrechnungen bis 400 brutto ausstellen, bisher waren nur Rechnungen bis EUR 150 brutto möglich.

Ist ein Kassenbon eine Kleinbetragsrechnung?

Kassenbons sind oft Kleinbetragsrechnungen. Sie müssen die Mindestangaben für die Kleinbetragsrechnung enthalten, andernfalls berechtigen sie nicht zum Vorsteuerabzug.

Was kann bei einer Kleinbetragsrechnung entfallen?

Eine Kleinbetragsrechnung darf höchstens 400 Euro inklusive Umsatzsteuer ausmachen und muss nicht alle Rechnungsmerkmale enthalten.

Was sind die erforderlichen Angaben in einer Rechnung?

Die erforderlichen Angaben in einer Rechnung (Pflichtangaben einer Rechnung) sind im §14 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UstG) geregelt. Eine Rechnung muss den vollständigen Namen und vollständige Anschrift des Unternehmens enthalten, das die Ware geliefert oder die Leistung erbracht hat

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Was ist eine Rechnung?

Eine Rechnung ist „jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird“. So steht’s in § 14 des UStG. Außerdem ist in diesem Paragraph genau definiert, wie und mit welchen Angaben du eine Rechnung schreibst.

Ist der Aufbau einer Rechnung über einen geringen Wert möglich?

Erbringen Unternehmen nur eine Leistung von geringem Wert oder werden Waren über einen geringen Wert geliefert, so müssen auch sie Rechnungen schreiben. Der Aufbau einer Rechnung über solche geringen Beträge kann sich jedoch vom Aufbau höherer Rechnungen unterscheiden.

Was gehört zu den Pflichtangaben einer Rechnung?

Die Rechnungsnummer gehört zu den Pflichtangaben einer Rechnung. Die Umsatzsteuerrichtlinie von 2008 erklärt noch genauer, dass mit dieser Rechnungsnummer sichergestellt werden muss, dass die Rechnung einmalig ist und kein weiteres Mal auftreten kann.