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Wie hoch ist der pfändungsfreibetrag bei der Rente?
Ist kein Unterhalt zu zahlen, ist ein monatliches Einkommen bis unter 1.260 Euro von einer Pfändung ausgeschlossen. Bei einer monatlichen Rente von rund 1.300 Euro können beispielsweise nur rund 33 Euro im Monat gepfändet werden.
Wann kann Rente gepfändet werden?
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nach geltendem Recht wie Arbeitseinkommen behandelt. Deshalb können sie grundsätzlich auch gepfändet werden. Pfändbar ist jedoch nur der Teil der Rente, der über der so genannten Pfändungsfreigrenze liegt.
Wie hoch ist der pfändungsfreibetrag bei Rentnern 2019?
Deren Höhe ist gesetzlich festgelegt und hängt davon ab, ob und wenn ja für wie viele Menschen der von der Pfändung Betroffene Unterhalt zahlen muss. Sind keine Unterhaltspflichtigen vorhanden, liegt sie derzeit bei 1.180 Euro.
Welches Einkommen kann nicht gepfändet werden?
Derzeit gelten Einkünfte von bis zu 1.259,99 Euro als unpfändbares Einkommen. Im Falle einer Unterhaltspflicht gegenüber einer Person sind bis zu 1.729,99 Euro Nettoeinkommen unpfändbar. Bei einer Unterhaltspflicht gegenüber zwei Personen dürfen 1.989,99 Euro nicht gepfändet werden.
Ist eine Rente bedingt pfändbar?
Beziehen Sie eine Rente, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten ist oder fortlaufende Einkünfte aus einer Stiftung, Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassenbezüge, die ausschließlich oder wesentlich zu Unterstützungszwecken gewährt werden, sind diese ohnehin nur bedingt pfändbar (§ 850b ZPO).
Sind Renten wie Arbeitseinkommen pfändbar?
Renten sind wie Arbeitseinkommen pfändbar. Aber: der Gläubiger hat es nicht einfach. Pfändungsfreigrenzen und weitere schuldnerfreundliche Einschränkungen machen ihm das Leben schwer. Wie jeder Schuldner auch, dürfen Sie als Rentner die Pfändungsfreigrenze in Anspruch nehmen.
Welche Pfändungsfreigrenze dürfen sie als Rentner in Anspruch nehmen?
Wie jeder Schuldner auch, dürfen Sie als Rentner die Pfändungsfreigrenze in Anspruch nehmen. Diese liegt (Stand Mai 2012) bei 1028,89 €, wenn Sie alleinstehend sind.