Was ist das Wahlrecht des Insolvenzverwalters?

Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters und das Recht der Kündigung sollen sachgerechte Lösungen in der Insolvenz ermöglichen. Auf Verträge, die vom Schuldner und vom anderen Teil noch nicht oder nicht vollständig erfüllt sind und deshalb als “schwebend” anzusehen sind, hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine besondere Wirkung.

Hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine besondere Wirkung?

Auf Verträge, die vom Schuldner und vom anderen Teil noch nicht oder nicht vollständig erfüllt sind und deshalb als “schwebend” anzusehen sind, hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine besondere Wirkung. Allein der Insolvenzverwalter ist von diesem Zeitpunkt an befugt zu entscheiden, ob der Vertrag erfüllt werden soll oder nicht.

Ist die Zinsberechnung in der Insolvenz Wert?

Zinsberechnung in der Insolvenz Eine aktuelle Entscheidung des BGH ist für den aus einer Grundschuld absonderungsberechtigten Gläubiger bares Geld wert. Anders als der Insolvenzverwalter meinte, hat der BGH nämlich entschieden, dass bei der Verwertung von Absonderungsrechten die Anrechnungsvorschrift des § 367 Abs.

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Ist der Zinsanspruch nach der insolvenzröffnung zulässig?

Zinsanspruch nach Insolvenzeröffnung. Die Klage eines Gläubigers auf Zinszahlung seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nach dessen Aufhebung während der Treuhandphase ungeachtet einer möglichen späteren Restschuldbefreiung des Schuldners zulässig.

Welche Vertragstypen unterscheidet die Insolvenzordnung?

Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen unterschiedlichen Vertragstypen. Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters und das Recht der Kündigung sollen sachgerechte Lösungen in der Insolvenz ermöglichen.

Wie wird die Insolvenzreife ermittelt?

Der Zeitpunkt der sogenannten Insolvenzreife wird vom Insolvenzverwalter aus der Buchhaltung ermittelt unter Berücksichtigung vorliegender entsprechender Zahlungstitel und erfolgloser Vollstreckungsversuche. Das Strafmaß für eine vorsätzliche Insolvenzverschleppung beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.