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Was darf das Gericht bei der Insolvenz entscheiden?
Bei der Prüfung darf das Gericht aufgrund eigener Sachkenntnis entscheiden, soweit die vorliegenden Unterlagen für eine Entscheidungsfindung ausreichen. Bei Regelinsolvenzverfahren („Unternehmensinsolvenzen“, „IN-Verfahren“) wird in der Regel aber zuvor ein Sachverständigengutachten angefordert.
Ist die Verteilung der Insolvenzmasse beendet?
Nach erfolgter Verteilung der Insolvenzmasse hebt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren auf. Bei Gesellschaften, insbesondere bei Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG ist das Insolvenzverfahren beendet.
Ist ein Eröffnungsverfahren insolvenzfähig?
Eröffnungsfähig ist ein Verfahren ein Insolvenzgrund besteht und die Verfahrenskosten gedeckt sind. Das Gericht prüft nun, ob ein sog. Insolvenzgrund vorliegt. Dies sind insbesondere der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit sowie der Insolvenzgrund der Überschuldung.
Wie verwertet der Insolvenzverwalter das Vermögen?
Der Insolvenzverwalter sichert und verwertet das Vermögen und verteilt es – nach Abzug der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten – gleichmäßig an die Insolvenzgläubiger, deren angemeldete Forderungen zur Insolvenztabelle festgestellt worden sind.
Wie eröffnet das Insolvenzgericht das Verfahren?
Das Insolvenzgericht eröffnet das Insolvenzverfahren durch Beschluss. Zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Rechtshängige Verfahren werden kraft Gesetzes unterbrochen.
Wann kann das Insolvenzverfahren eröffnet werden?
Das Insolvenzverfahren kann auf Antrag des Schuldner oder eines Gläubiger eröffnet werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt: Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine derzeit fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Was ist Voraussetzung für das Insolvenzverfahren für Verbraucher?
Voraussetzung für das Insolvenzverfahren für Verbraucher ist das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs mit den Gläubigern. Erst wenn dieser Versuch der Schuldenbereinigung keinen Erfolg hatte und darüber eine entsprechende Bescheinigung nach § 305 InsO vorliegt, kann der Schuldner die Eröffnung beantragen.
Wie arbeitet der Sachverständige bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
Der Sachverständige arbeitet sich in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners ein, wobei der Schuldner Auskunfts- und Mitwirkungspflichten hat. In einem Gutachten legt der Sachverständige zum Abschluss seiner Ermittlungen dem Gericht dar, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen.
Was ist der Zeitraum zwischen Antragstellung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
Der Zeitraum zwischen Antragstellung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird als Insolvenzeröffnungsverfahren oder auch vorläufiges Insolvenzverfahren bezeichnet und dient der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.
Was ist der Gläubiger des Insolvenzverfahrens?
Der Gläubiger, der dem Unternehmen für das Insolvenzverfahren Geld leiht (auch Massegläubiger genannt), will vor allen Insolvenzgläubigern aus der Insolvenzmasse bedient werden. Erst danach werden die Ansprüche aller anderen Insolvenzgläubiger festgelegt.
Was sind die Ziele des Insolvenzverfahrens?
Ziele des Insolvenzverfahrens. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche Verwertung des Vermögens einer privaten oder juristischen Person (z. B. Verein, Genossenschaft, Gesellschaft) sowie gleichmäßige Verteilung der Insolvenzmasse (nach Abzug der Verfahrenskosten sowie der Aus- und Absonderungsmasse) an die Gläubiger.
Was ist ein Verfahren ohne Insolvenzantrag?
Dementsprechend bedarf es für die Einleitung eines Verfahrens eines Antrags („Antragsgrundsatz“). Ein Insolvenzverfahren ohne Insolvenzantrag ist unzulässig. D.h. es wird kein Verfahren von Amts wegen durchgeführt.