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Was versteht man unter Greening?
Das Greening umfasst den Erhalt von Dauergrünlandflächen wie Wiesen und Weiden, eine größere Vielfalt beim Anbau von Feldfrüchten sowie die Bereitstellung von sogenannten ökologischen Vorrangflächen auf Ackerland.
Ist Greening verpflichtend?
Das Greening ist verpflichtend für alle Landwirte, die Direktzahlungen beantragen. Ausgenommen vom Greening sind lediglich Betriebe, die unter die Kleinlandwirteregelung fallen, sowie Betriebe des ökologischen Landbaus.
Wer ist Greening pflichtig?
Seit dem 1. Januar 2015 müssen Betriebsinhaber, die die Basisprämie (Anlage A zum Sammelantrag) beantragen, auf allen ihren beihilfefähigen Flächen bestimmte, dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, das sogenannte „Greening“, einhalten.
Wie viel Greening?
Die Vorgaben im Rahmen der Anbaudiversifizierung beim Greening werden nach der Flächenausstattung der Betriebe differenziert und lauten wie folgt: 10-30 HektarAckerfläche insgesamt = mind. zwei Kulturen, keine mehr als 75 \% der Ackerfläche.
Warum Greening?
Das Greening gibt es seit dem 1. Januar 2015. Ziel der Maßnahmen ist es, Wiesen und Weiden dauerhaft zu erhalten und den Ackerbau vielfältiger zu gestalten, um einen positiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.
Was darf auf landwirtschaftlichen Stilllegungsflächen nicht angebaut werden?
Dabei ist das Begrünen mit landwirtschaftlichen Kulturpflanzen, insbesondere Getreide, Ölsaaten und Eiweißpflanzen, in Reinsaat verboten. Der Aufwuchs ist zu zerkleinern und auf der jeweiligen Fläche ganzflächig zu verteilen.
Wie viel Zwischenfrucht?
Sortenwahl. Es muss eine Kulturpflanzenmischung mit mindestens 2 Arten aus einer vorgegebenen Liste ausgesät werden. Dabei darf keine Art einen höheren Anteil als 60 \% an den Samen der Mischung haben, gemessen an der Anzahl Körner/m2. Der Anteil von Gräsern darf auch in der Summe nicht über 60 \% betragen.
Wie viel Prozent ökologische Vorrangfläche?
Ökologische Vorrangflächen Bewirtschaftet ein Betrieb mehr als 15 Hektar Ackerland, so müssen mindestens 5 Prozent des Ackerlandes als ökologische Vorrangfläche ausgewiesen werden.
Was ist das Ziel von Greening?
Ziel der Maßnahmen ist es, Wiesen und Weiden dauerhaft zu erhalten und den Ackerbau vielfältiger zu gestalten, um einen positiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Ausgenommen vom Greening sind Kleinlandwirte, Betriebe des ökologischen Landbaus und Betriebe mit Dauerkulturen, wie zum Beispiel Wein, Obst und Hopfen.
Was sind die Greening-Vorgaben?
Die Greening-Vorgaben gelten nicht für Betriebe unter 10 Hektar. Betriebe zwischen 10 und 30 Hektar müssen mindestens zwei Hauptkulturen anbauen. Eine Kultur darf nicht mehr als 75 Prozent einnehmen.
Welche Flächen sind vom Greening befreit?
Betriebe mit einem Anteil von mehr als 75 Prozent Grünland an der landwirtschaftlich genutzten Fläche sind vom Greening befreit. 3. Ökologische Vorrangflächen Landwirtschaftliche Betriebe müssen grundsätzlich fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen.
Wie bekommt man die Greening-Prämie?
Zusätzlich bekommen alle Zahlungsempfänger auch die sogenannte Greening-Prämie in Höhe von rund 87 Euro / Hektar. In Deutschland erhält nach Auskunft des Bundeslandwirtschaftsministeriums jeder landwirtschaftliche Betrieb, der die Basisprämie erhält, auch die Greening-Prämie.
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