Inhaltsverzeichnis
Was besagt 108 BGB?
§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung. (1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
Wann ist etwas lediglich rechtlich vorteilhaft?
Ein minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat ist gem. Lediglich rechtlich vorteilhaft sind solche Rechtsgeschäfte, bei dem der Minderjährige seine rechtliche Stellung verbessert, ohne seinerseits Verpflichtungen einzugehen. Zum Beispiel ist die Annahme einer Schenkung lediglich rechtlich vorteilhaft.
Was ist rechtlich vorteilhaft?
Dem rechtlichen Vorteil (z.B. Eigentumserwerb der Kaufsache, Nutzungsrecht der Mietsache) steht der rechtliche Nachteil (Verpflichtung zur Entgeltzahlung: Kaufpreis, Miete) gegenüber. Verpflichtungsgeschäfte bedürfen daher der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (s.u. Verpflichtungsgeschäft).
Ist die Abgabe eines Angebots lediglich rechtlich vorteilhaft?
Die Wirksamkeit der Annahmeerklärung hängt daher von der rechtlichen Vorteilhaftigkeit ab. Durch die Annahmeerklärung wird die Verpflichtung des K zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Kaufsache begründet, § 433 Abs. 2 BGB. Die Annahmeerklärung ist daher nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.
Was bedeutet Paragraph 109 BGB?
§ 109 Widerrufsrecht des anderen Teils. (1) Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt. Der Widerruf kann auch dem Minderjährigen gegenüber erklärt werden.
Ist eine Auflassung lediglich rechtlich vorteilhaft?
Die Auflassungserklärung der E in Bezug auf die Eigentumswohnung ist folglich rechtlich nicht lediglich vorteilhaft und bedarf damit der Einwilligung, § 107 BGB.
Wann ist man beschränkt geschäftsfähig?
Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie benötigen grundsätzlich die Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten für den wirksamen Abschluss von Rechtsgeschäften. Weiterhin sind beschränkt geschäftsfähig Personen, die unter Betreuung stehen.
Wie nennt man das Rechtsgeschäft?
Ein solches Rechtsgeschäft nennt man deshalb auch „Verpflichtungsgeschäft“ oder „obligatorisches Geschäft“. Vom Lateinischen „obligatio“ = Verpflichtung. Dadurch entsteht ein Schuldverhältnis i.S.d. § 241. Durch Rechtsgeschäft kann man aber niemandem einseitig eine Leistungspflicht „aufs Auge drücken“.