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Ist die Steuerbelastung der Familie unterschiedlich?
Liegen innerhalb der Familie unterschiedliche Einkommensverhältnisse vor, weichen die persönlichen Steuersätze stark ab. Diese Unterschiede lassen sich steuerlich nutzen: Die Steuerbelastung der Familie sinkt dadurch, dass Sie einen Teil der Einkünfte auf die Angehörigen mit geringerer Steuerbelastung übertragen.
Ist finanzielle Unterstützung innerhalb der Familie möglich?
Finanzielle Unterstützung innerhalb der Familie: Unterhalt an bedürftige Personen Unterstützen Sie jemanden in finanzieller Not, dann ist das eigentlich Ihr Privatvergnügen. In bestimmten Fällen ist der Abzug von Unterstützungsleistungen aber möglich: Erster Fall: Sie tragen normalen Unterhalt für eine unterhaltsberechtigte Person.
Was kann der Arbeitgeber steuerfrei an seine Mitarbeiter gewähren?
Ab 2019 kann der Arbeitgeber weitere Leistungen steuerfrei an seine Mitarbeiter gewähren: für ein Job-Ticket und für ein Dienstfahrrad. Lassen Sie sich aber nicht auf eine Gehaltsumwandlung ein, weil dann die Steuerfreiheit entfällt.
Was sind die Freibeträge für Eltern?
Nach Schriftform und Widerrufsvorhalten sind die Freibeträge der dritte wichtige Punkt, den Eltern im Vorfeld einer Schenkung kennen sollten. Nach den derzeit geltenden Gesetzen können Eltern ihren Kindern aller zehn Jahre bis zu 400.000 Euro schenken.
Was ist meine Steuererklärung?
Meine Steuererklärung. Die Seite „Meine Steuererklärung“ ist die zentrale Übersichtsseite in Ihrem Steuerfall. Hier sehen Sie, ob Sie Ihren Steuerfall bereits abgegeben haben, hier können Sie die komprimierte Steuererklärung nach dem Versand per ELSTER herunterladen und hier können Sie Ihren elektronischen Steuerbescheid aufrufen,…
Ist die Steuererklärung für Freunde verboten?
Die Steuererklärung für Freunde zu machen, ist also verboten. Dass auch Bekannte darunterfallen, versteht sich von selbst. Achtung: Auch dem festen Partner dürfen Sie bei der Steuererklärung nicht helfen. Erst wenn sich der Status auf verlobt oder verheiratet ändert, ist die Hilfe erlaubt.
Wie machen sie einen normalen Unterhalt in ihrer Steuererklärung?
Normalen Unterhalt machen Sie in Ihrer Steuererklärung in der „Anlage Unterhalt“ geltend. Zusätzlich tragen Sie die Anzahl der abzugebenden Anlagen auf Seite 3 des Mantelbogens (Hauptformular) ein. Falls Sie mehrere Personen unterstützen, können es nämlich mehrere Anlagen sein.
Was ist eine Ehepartner und Schwägerschaft?
Ehepartner und Schwägerschaft. Eine Ehe oder Lebenspartnerschaft begründet keine Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft mit den Verwandten des Ehe- oder Lebenspartners. Die Ehepartner oder Lebenspartner sowie die Schwiegereltern, Schwägerinnen und Schwager werden deshalb zu den Angehörigen gerechnet, sind aber keine Verwandten.
Ist die Mitarbeit eines Familienmitglieds gesetzlich vorgeschrieben?
Erfolgt die Mitarbeit eines Familienmitglieds im Betrieb auf gesetzlicher Grundlage, liegt kein Arbeitsverhältnis vor. In diesem Fall findet dann Arbeitsrecht keine Anwendung und es besteht keine Sozialversicherungspflicht.
Ist die Steuervergünstigung abziehbar?
Wichtig: Ihre Aufwendungen sind nur abziehbar, soweit der Empfänger bedürftig ist. Um diese Steuervergünstigung zu bekommen, sind die Anspruchsvoraussetzungen und in den meisten Fällen auch die Aufwendungen nachzuweisen. Zweiter Fall: Sie tragen besonderen Unterhalt für einen Unterhaltsberechtigten oder eine Ihnen nahestehende Person.
Was sind die Steuerfreibeträge?
Diese Freibeträge garantieren dem betroffenen Erben, dass sein Erwerb aus der Erbschaft bis zu einer bestimmten Höhe komplett steuerfrei bleibt. Die Höhe der Steuerfreibeträge variiert dabei je nachdem, wie eng die familienrechtliche Stellung des Steuerpflichtigen zum Erblasser war.
Welche Freibeträge gelten für Kinder?
Auch für Kinder gilt: Dieser Freibetrag kann alle zehn Jahre aufs Neue in voller Höhe ausgeschöpft werden und der Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro gilt auch für Schenkungen. Auch Kinder können neben dem persönlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000 Euro einen besonderen Versorgungsfreibetrag nach § 17 Abs. 2 ErbStG geltend machen.