Wie lang darf ich mit 15 Jahren arbeiten?

Jugendliche im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind 15 bis 17 Jahre alt. Um die Entwicklung und schulischen Leistungen der Jugendlichen nicht zu gefährden, gelten gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenzen: In der Regel dürfen Jugendliche erst ab 15 Jahren – höchstens 8 Stunden am Tag – arbeiten.

Wie lange darf man mit welchem Alter arbeiten?

Unter 13 Jahren darfst du prinzipiell nicht arbeiten – bis auf wenige Ausnahmen (unten). Ab 13 Jahren darfst du mit Einwilligung der Eltern leichte Aushilfstätigkeiten übernehmen. Ab 15 Jahren darfst du schon maximal 40 Stunden der Schülerarbeit widmen.

Welche Arbeitszeiten gelten für Schüler ab 15 oder 17?

In der Schulzeit gelten allerdings bezüglich der Arbeitszeiten dieselben Regeln wie für unter 15-Jährige. Bei Nebenjobs für Schüler ab 15, 16 oder 17 muss darauf geachtet werden, dass die Jugendlichen hier keine Arbeiten ausführen, die mit Lärm, wiederkehrender Hitze oder Kälte oder mit Gefahrenstoffen zu tun haben.

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Wie viele Stunden darf man Arbeiten?

Wie viele Stunden du pro Woche arbeiten darfst, hängt davon ab, ob du noch schulpflichtig bist. Nachts und am Wochenende darfst du in der Regel nicht arbeiten. Außerdem kannst du in den Ferien arbeiten – an insgesamt 20 Tagen pro Jahr. Gut zu wissen: Deine Eltern müssen ihr Einverständnis geben. Welche Abgaben muss man zahlen?

Was ist ein Nebenjob für Schüler ab 16 Jahren?

Bei Nebenjobs für Schüler ab 15, 16 oder 17 muss darauf geachtet werden, dass die Jugendlichen hier keine Arbeiten ausführen, die mit Lärm, wiederkehrender Hitze oder Kälte oder mit Gefahrenstoffen zu tun haben. Das Kellnern ist ein beliebter Nebenjob für Schüler ab 16 Jahren.

Wie viele Stunden pro Woche leistet der Arbeitnehmer Überstunden?

Wird die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten, leistet der Arbeitnehmer Arbeitnehmer grundsätzlich Überstunden. Fallweise dürfen bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden – dauerhaft im Viermonatsschnitt aber nicht mehr als 48 Stunden pro Woche. Bei einer Vier-Tage-Woche kann die tägliche

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