Kann ich mit Vollmacht Haus verkaufen?

Sollen Bevollmächtigte mit der Vorsorgevollmacht auch Immobilien verkaufen können, muss der Vollmachtgeber dies ausdrücklich festlegen. Beim Verkauf verlangt das Grundbuchamt eine öffentlich beglaubigte Urkunde, also mindestens eine vom Notar oder der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigte Vollmacht.

Kann man mit einer Generalvollmacht ein Haus verkaufen?

Eine Generalvollmacht erlaubt es dem Bevollmächtigten, im Namen des Vollmachtgebers tätig zu werden. Die Vollmacht bei Immobiliengeschäften schließt Kauf und Verkauf im Namen des Vollmachtgebers mit ein. Lediglich die Vollmacht bei Immobiliengeschäften muss beglaubigt sein.

Kann ich mit einer Generalvollmacht das Haus meines Vaters verkaufen?

Der Bevollmächtigte kann über das Haus oder die Wohnung verfügen, als wäre er selbst der Eigentümer. Das heißt, sollte die Immobilie nach Testament an einen Erben gehen, können Sie mit der Vollmacht dennoch das Haus überschreiben oder verkaufen an wen Sie wollen. Die Immobilie scheidet dann aus dem Erbe aus.

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Wer führt eine Immobilienbewertung durch?

Verkaufen Sie Ihre Immobilie selbst – wir begleiten Sie dabei. Haus verkaufen: Wer führt eine Immobilienbewertung durch? Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, benötigen Sie eine professionelle Immobilienbewertung. Diese können von Maklern, Gutachtern und anderen Sachverständigen durchgeführt werden.

Was ist eine professionelle Immobilienbewertung?

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, benötigen Sie eine professionelle Immobilienbewertung. Diese können von Maklern, Gutachtern und anderen Sachverständigen durchgeführt werden. Übernimmt ein Makler die Wertermittlung, ist dieser Service in aller Regel kostenfrei und verpflichtet sie zumindest bei den Maklern in unserem Netzwerk zu nichts.

Ist es möglich ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen?

Es ist grundsätzlich möglich, ein Haus oder eine Wohnung auch mit einem vertraglich vereinbarten Wohnrecht zu verkaufen. Verkäufer müssen jedoch mit einem niedrigeren Verkaufspreis als beim Verkauf von einer freien Immobilie rechnen. Rechnerisch wird hier der Wert des Wohnrechts vom Immobilienwert abgezogen.

Was darf der Wohnberechtigte in die Immobilie aufnehmen?

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Aufnahmerecht: Der Wohnberechtigte darf Personen seiner Familie (seinen Ehepartner und Kinder oder einen nichtehelichen Lebenspartner) in die Immobilie aufnehmen. Selbiges gilt für Bedienstete und für Personen, die er für seine Pflege beschäftigt.