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Kann man den Krankenkassenbeitrag von der Steuer absetzen?
Beiträge aus der Pflege- und der Krankenversicherung kannst du in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Gemeinsam mit anderen Versicherungen gelten sie als Vorsorgeaufwendungen.
Wer kann Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen?
Durch das Bürgerentlastungsgesetz wurden die Höchstgrenzen um jeweils 400 Euro erhöht. Für Arbeitnehmer und Beamte können nun bis zu 1.900 Euro steuerlich berücksichtigt werden und Selbständige dürfen maximal 2.800 Euro von der Steuer absetzen. Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören: Krankenversicherung.
Wo werden krankenkassenbeiträge in der Steuererklärung eintragen?
Krankenversicherungen (Basiskrankenversicherung) Die Beiträge werden in der Anlage Vorsorgeaufwand unter „Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung“ (Zeile 24) eingetragen.
Wann ist die Versicherungsprämie zu entrichten?
In den Vertragsbedingungen ist normalerweise zusätzlich festgehalten, wann die Versicherungsprämie zu entrichten ist. Dabei können Sie als Versicherungsnehmer häufig wählen, ob Sie die Zahlung monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich vornehmen.
Was ist eine Versicherungsprämie oder Versicherungsbeitrag?
Dieser Betrag wird als Versicherungsprämie oder Versicherungsbeitrag bezeichnet. Was das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dazu genau regelt, welche Faktoren sich auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirken können und womit Sie rechnen müssen, wenn Sie Ihrer Versicherung die Prämie nicht zukommen lassen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Welche Massnahmen können sie abziehen?
Wertvermehrende Massnahmen wie An- oder Umbauten, Erschliessungen und Luxusausstattungen können Sie nicht abziehen. Der Grat zwischen werterhaltend und -vermehrend ist schmal. Nehmen wir an, Sie wollen Ihre Küche renovieren. Die Kosten für die Einbauschränke und Geräte, die Sie gleichwertig ersetzen, können Sie abziehen.
Was ist die Versicherungsprämie Erwähnung?
Darin findet auch die Versicherungsprämie Erwähnung: Der Versicherer verpflichtet sich mit dem Versicherungsvertrag, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die er bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalles zu erbringen hat.