Wer zahlt Corona Prämie?

Zur Anerkennung hat die Bundesregierung den Arbeitgebern die Möglichkeit gegeben, ihren Arbeitnehmern eine Prämie von insgesamt 1.500 Euro steuer- und beitragsfrei auszuzahlen. Ursprünglich war die Auszahlung auf das Jahr 2020 beschränkt.

Wird die Corona-Prämie vom Staat erstattet?

Nein, sofern Sie Anspruch auf die Prämie haben, zahlt der Arbeitgeber die Corona-Prämie aus. Die Auszahlungen erfolgen, nachdem Ihr Arbeitgeber die Vorauszahlung durch die Pflegekasse erhalten hat. Beschäftigte erhalten die Auszahlung entweder gesondert oder mit Ihrem regelmäßigen Arbeitslohn.

Was bedeutet Corona-Prämie?

Um die dadurch entstandenen Mehrbelastungen auszugleichen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Zahlung einer “Corona-Prämie” geschaffen. Dabei handelt es sich um einen Bonus von bis zu € 1.500, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum normalen Gehalt auszahlen können.

Wie kann man Bonuszahlungen nutzen?

Unternehmen können Bonuszahlungen auch nutzen, um bestimmte, besonders qualifizierte Arbeitnehmer, zum Verbleib in der Firma zu motivieren. Es kann zum Beispiel einer hochqualifizierten Fachkraft ein Bonus gezahlt werden, um das Fachwissen und die Fähigkeiten im eigenen Unternehmen zu halten.

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Wie kann der Bonus geleistet werden?

Eine Aufteilung auf mehrere Teilleistungen ist möglich. Die Zahlung kann als Bar- oder Sachlohn gewährt werden. Der Bonus muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (keine Entgeltumwandlung) geleistet werden, daher fallen bereits vertraglich fest vereinbarte Provisionen, Prämien, Boni, etc. nicht unter die Steuerbefreiung.

Warum muss eine Bonuszahlung versteuert werden?

Allerdings gibt es dabei einen Nachteil, der nicht ignoriert werden sollte: Eine Bonuszahlung muss versteuert werden! Vom Bonus kommt also am Ende längst nicht der gesamte Betrag bei Ihnen an. Vielmehr wird eine Bonuszahlung auf Ihr jährliches Einkommen angerechnet und fließt somit vollständig in die Berechnung Ihrer Steuerlast ein.

Was ist eine Bonuszahlung für Steuern?

Vielmehr wird eine Bonuszahlung auf Ihr jährliches Einkommen angerechnet und fließt somit vollständig in die Berechnung Ihrer Steuerlast ein. Zwar rechnet sich die zusätzliche Bezahlung in den meisten Fällen trotzdem, dennoch ist es ärgerlich, wenn für Steuern ein nicht unerheblicher Teil einkalkuliert werden muss.

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