Wie kann ich den Kinderbetreuungszuschuss beziehen?
Zu diesem Zweck muss die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung abgeben ( Formular L35 ). Um den Kinderbetreuungszuschuss sozialabgaben- und lohnsteuerfrei beziehen zu können, muss die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer selbst die Familienbeihilfe beziehen.
Wie kann ich einen Zuschuss für die Kinderbetreuung zahlen?
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern einen Zuschuss für die Kinderbetreuung zahlen. Dieser Zuschuss ist bis zu einer Höhe von 1.000 Euro pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei.
Wann kann eine Kinderbetreuung im Jahr 2017 nachgeholt werden?
Erfolgt eine Kinderbetreuung im Jahr 2017, ohne dass die betreuende Person über die für die Abzugsfähigkeit erforderliche Ausbildung verfügt, kann die Ausbildung spätestens bis 31. Dezember 2017 nachgeholt werden.
Welche Kinderbetreuungskosten sind absetzbar?
Das heißt Sie können Kinderbetreuungskosten letztmalig bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung für das Jahr 2018 geltend machen. In welcher Höhe sind die Kosten absetzbar? Die absetzbaren Kosten für die Kinderbetreuung sind pro Jahr und Kind mit 2.300 Euro begrenzt. Welches Kind berechtigt zum Abzug von Kinderbetreuungskosten?
Wie kann ich eine KinderBetreuungsEinrichtung finden?
Bei der Suche eines Kinderbetreuungsplatzes oder einer Kindertagespflege können die Eltern Unterstützung durch das Jugendamt und die Kommunalverwaltung erhalten. Beim Jugendamt bzw. der Kommunalverwaltung kann die gewünschte Betreuungseinrichtung angegeben werden.
Wie ist der Nachweis der Kinderbetreuungskosten?
Zum Nachweis der Kinderbetreuungskosten hat die Kinderbetreuungseinrichtung oder die pädagogisch qualifizierte Betreuungsperson eine Rechnung bzw. einen Zahlungsbeleg auszustellen, der folgende Angaben enthält: Name und Sozialversicherungsnummer bzw. Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte des Kindes