Wie hängt der Nettoeinkommen in Belgien ab?

Wie in Belgien hängt Ihr Nettoeinkommen von Ihrer persönlichen Situation ab. Ihre Abzüge und Steuerzuschläge entscheiden unter anderem darüber, wie viel Sie netto übrig behalten. Wollen Sie diesen Betrag berechnen? Benutzen Sie dazu den Brutto-Netto-Rechner auf Loonwijzer.be. Oder bitten Sie Ihren Steuerberater um eine ausführliche Berechnung.

Welche Handelspartner befinden sich in Belgien?

Die wichtigsten Handelspartner Belgiens sind die Nachbarländer Frankreich, Deutschland und die Niederlande. Im Global Competitiveness Index, der die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes misst, belegt Belgien Platz 20 von 137 Ländern (Stand 2017-2018).

Wie wurde Belgien in einen Bundesstaat gewandelt?

Dazu wurde Belgien in einen Bundesstaat, bestehend aus drei Regionen und drei Gemeinschaften, umgewandelt. Die Regionen Flandern, Wallonien und Brüssel-Hauptstadt sowie die Flämische, die Französische und die Deutschsprachige Gemeinschaft bilden seither das politische Grundgefüge des Landes.

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Welche Regeln gelten in Belgien oder in Luxemburg?

In jedem Land gelten eigene Regeln rund um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So existieren manchmal voneinander abweichende Regelungen bezüglich der Minimumlöhne, des Urlaubsgeldes oder der Anzahl der Urlaubstage. Lesen Sie hier, was Ihre Rechte und Pflichten beinhalten, wenn Sie in Belgien oder in Luxemburg arbeiten.

Wann wird der T-Zug ausbezahlt?

Der T-ZUG mit Zusatzbetrag wird in der Regel am 31. Juli ausbezahlt. Kein Anspruch auf T-ZUG besteht, wenn das Arbeitsverhältnis vorher endet. Einen Rechtsanspruch auf T-ZUG haben Mitglieder der IG Metall in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie.

Was ist das „T-Zug“?

Beschäftigte, die in Schicht arbeiten, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, können statt Geld zusätzliche acht Tage im Jahr frei nehmen. Wir beantworten die häufigsten Fragen zum „T-ZUG“. Was ist „tarifliches Zusatzgeld“ (T-ZUG) und wer bekommt es?

Wie können sie ihre Familienangehörigen in die EU begleiten?

Nach den EU-Vorschriften genießen Ihre Familienangehörigen, selbst wenn sie aus Nicht-EU-Ländern stammen, dieselben Rechte wie Familienangehörige aus der EU. Sie können Sie also in ein anderes EU-Land begleiten oder dorthin nachkommen. Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass, den Ihre Familienangehörigen stets bei sich haben sollten.

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