Welche Angaben dürfen in einer Rechnung fehlen?

Laut § 14, 4 UStG dürfen in einer ordnungsgemäßen Rechnung diese Angaben auf gar keinen Fall fehlen: ✔ der vollständige Name und die vollständige Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers. ✔ die Steuernummer (Steuer-ID) oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. bzw.

Wie darf eine Rechnung ausgestellt werden?

Beziehen sich die Leistungen auf Lieferanten und Dienstleister, muss eine Rechnung ausgestellt werden. Laut § 14, 4 UStG dürfen in einer ordnungsgemäßen Rechnung diese Angaben auf gar keinen Fall fehlen: ✔ der vollständige Name und die vollständige Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers

Was dürfen in einer ordnungsgemäßen Rechnung fehlen?

Laut § 14, 4 UStG dürfen in einer ordnungsgemäßen Rechnung diese Angaben auf gar keinen Fall fehlen: ✔ der vollständige Name und die vollständige Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers

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Was sind die erforderlichen Angaben in einer Rechnung?

Die erforderlichen Angaben in einer Rechnung (Pflichtangaben einer Rechnung) sind im §14 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UstG) geregelt. Eine Rechnung muss den vollständigen Namen und vollständige Anschrift des Unternehmens enthalten, das die Ware geliefert oder die Leistung erbracht hat

Was sind die neuen Regeln für das Rechnungslegungsrecht?

Die neuen Regeln finden sich in Art. 957 ff. OR. Sie sind für alle Unternehmen unabhängig von deren Rechtsform anzuwenden. Trotz zahlreicher Änderungen soll sich das neue Rechnungslegungsrecht steuerneutral auswirken.

Welche Regelungen gibt es bei der Rechnungsstellung?

Die einzelnen Bestimmungen über das Ausstellen, Aufbewahren und Sonderpflichten von Rechnungen sowie jegliche Steuergesetze, können Sie §§ 14 ff. des Umsatzsteuergesetzes (UStG) entnehmen. Wie so oft gibt es auch bei der Rechnungsstellung Ausnahmen.