Was wird mit der Beratungshilfe bezahlt?

Mit der Beratungshilfe werden die Beratungskosten und die Kosten für eine außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts bezahlt. Beratungshilfe wird nur für außergerichtliche Verfahren gewährt. Sollte es zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommen, müssen diese Gerichtskosten über die Prozesskostenhilfe beglichen werden.

Ist die Beratungshilfe in Anspruch genommen worden?

Festzuhalten ist allerdings, dass wenn bereits der Anwalt vor Bewilligung der Beratungshilfe in Anspruch genommen wird und der Beratungsschein vom Gericht nicht gewährt wird, der Mandant die Kosten nach der RVG selbst zu tragen hat. Es sollte also zunächst abgewartet werden, ob das Gericht dem Antrag auf Beratungshilfe statt gibt.

Wann muss die Beratungshilfe beantragen werden?

Der Antrag muss dann aber spätestens 4 Wochen nach Beginn der Beratungstätigkeit gestellt werden. Auch wenn Sie nachträglich den Antrag stellen können, ist es sicherer, VOR der Beratung eine Kostenübernahmezusage zu beantragen. Wird Ihnen nämlich die Beratungshilfe nicht gewährt, müssen Sie den Rechtsanwalt selbst bezahlen.

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Was wird von der Beratungshilfe abgedeckt?

Was wird von der Beratungshilfe abgedeckt? Beratungshilfe deckt die Kosten für die Beratung und die außergerichtliche Vertretung des Mandanten (in Strafsachen oder Rechtsfragen aus dem Ordnungswidrigkeitsrecht keine Vertretung).

Welche Mitwirkungshandlungen muss der Steuerberater beantragen?

Über notwendige Mitwirkungshandlungen muss der Berater seinen Mandanten rechtzeitig belehren. Sollten Ihnen wegen einer von Ihrem Steuerberater zu verantwortenden verspäteten Abgabe Ihrer Steuererklärung Verspätungszuschläge und Nachzahlungszinsen auferlegt werden, so fordern Sie die entsprechende Beträge von dem Steuerberater zurück.

Ist die Pflicht eines Steuerberaters nicht ordnungsgemäß?

Erfüllt ein Steuerberater seine Pflicht, die „pünktliche Abgabe der Steuererklärung mit Rat und Tat zu fördern“, nicht ordnungsgemäß, muss er seinem Mandanten die dadurch verursachten Verspätungszuschläge und Nachzahlungszinsen ersetzen. Dies hat das OLG Düsseldorf am 29. April 2003 entschieden (Az: 23 U 121/02 ).

Wie kann ein Beratungshilfeschein beantragt werden?

Ein Beratungsschein kann beim Amtsgericht des Wohnortes beantragt werden. Das Jobcenter stellt hierfür in der Regel einen Nachweise für den Empfang von Leistungen aus. Das Wichtigste zum Beratungshilfeschein zusammengefasst: Die Beratungshilfe ermöglicht es auch einkommensschwachen Personen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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Was ist eine Beratungshilfe für einen Jobcenter?

Das Jobcenter stellt hierfür in der Regel einen Nachweise für den Empfang von Leistungen aus. Die Beratungshilfe ermöglicht es auch einkommensschwachen Personen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Durch den Beratungsschein kann der Anwalt die Kosten für seine Beratung direkt mit dem zuständigen Gericht abrechnen.

Was kostet ein Beratungshilfeschein?

Wenn Sie einen Beratungshilfeschein haben, rechnet der Berater (Rechtsanwalt, Steuerberater usw.) seine Kosten direkt mit dem Gericht ab. Damit müssen Sie nichts bezahlen, außer einer geringen Beratungshilfegebühr (Schutzgebühr) von maximal 15 Euro. Ist auch dies nicht möglich, kann der Berater entscheiden, ob er auf diese Gebühr verzichtet.