Welche Versicherung braucht man noch wenn man in Rente geht?

Eine Krankenversicherung müssen alle haben. Sie zählt zu den sogenannten Pflichtversicherungen. Für Rentner gilt folgende Faustformel: Sie sind im Ruhestand genauso kranken- und pflegeversichert wie im Erwerbsleben.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung im Rentenalter?

Ab Rentenbeginn entfällt der Beitrag für das Krankentagegeld und Ihnen wird vom Rentenversicherungsträger ein Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt. Ab dem vereinbarten Alter reduziert sich der Krankenversicherungsbeitrag um den von Ihnen individuell festgelegten Betrag der privaten Beitragsentlastung (peB).

Wie sinnvoll ist eine Unfallversicherung für Rentner?

Eine Unfallversicherung ist nicht für jeden Rentner notwendig, aber für die meisten durchaus sinnvoll. Bleiben nach dem Unfall dauerhafte Schäden zurück oder wird eine Invalidität festgestellt, brauchen Rentner sogar langfristig Hilfe. Dabei entstehen leicht Kosten von mehreren Tausend Euro.

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Wird die private Krankenversicherung von der Rente abgezogen?

Für privat Krankenversicherte steigen im Alter meist die Beiträge. Mit Renteneintritt gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss mehr zur Krankenversicherung. Du kannst aber einen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Auch das Krankentagegeld und der Beitrag dafür fallen mit Rentenbeginn weg.

Kann man als Pensionär in die gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Rentner können, wie alle anderen gesetzlich Krankenversicherten, ihre Krankenkasse frei wählen. Bei einem Wechsel gibt es keinerlei Gesundheitsprüfung, sodass problemlos eine leistungsstärkere Kasse für die genau passende, möglichst umfangreiche Versorgung gewählt werden kann.

Wann ist man Rentenantragsteller?

Unter folgenden Voraussetzungen werden Sie zunächst nicht als Rentner, sondern als Rentenantragsteller versichert: Sie haben eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt. Es besteht keine anderweitige vorrangige Versicherung.

Bin ich mit der Witwenrente krankenversichert?

Grundsätzlich werden Rentner und Rentenantragsteller versichert. Verstirbt der Ehegatte und bezieht man jetzt eine Witwenrente, so wird man ebenfalls Mitglied in der gesetzlichen Pflichtversicherung der Rentner. Voraussetzung hierfür ist, dass der Ehegatte zuvor Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung war.

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