Wie mache ich eine zusammenveranlagung?

Möchten Sie als Ehepaar die Zusammenveranlagung nutzen, müssen Sie dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Setzen Sie auf der ersten Seite des Mantelbogens ein Kreuz bei „Zusammenveranlagung“. Falls Sie das Kreuz vergessen, kommt es automatisch – auch ohne Antrag – zu einer gemeinsamen Veranlagung des Ehepaares.

Wie ändern sich die Steuerklassen bei beiden Partnern?

Änderungen bei den Steuerklassen. Durch die Heirat ändern sich auch die Steuerklassen der beiden Partner. Bislang waren sie vermutlich beide in der Klasse 1. Nach der Eheschließung haben sie die Wahl, entweder gemeinschaftlich in die 4 oder in die 3 (der deutlich besserverdienende Partner) sowie die 5 zu wechseln.

Was ändert sich nach der Eheschließung bei der Steuererklärung?

Für die Steuererklärung gelten ab dem Moment einige neue Regeln. Was ändert sich nach der Hochzeit bei der Steuererklärung? Ab dem Jahr der Eheschließung – also faktisch sofort – kann das Ehepaar die Zusammenveranlagung wählen. Die beiden Eheleute müssen in diesem Fall nur noch eine Einkommensteuererklärung abgeben.

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Warum lohnt sich die Zusammenveranlagung bei Ehegatten?

Die Zusammenveranlagung lohnt sich, wenn nur ein Ehegatte Einkünfte hat oder wenn die Einkünfte der Ehegatten unterschiedlich hoch sind. Das liegt daran, dass nach dem Steuertarif die Steuerbelastung mit steigendem Einkommen überproportional ansteigt und bei Zusammenveranlagung jedem Ehegatten die Hälfte…

Wie können die Ehepartner ihren Steuerklassenwechsel beantragen?

Die Ehepartner können aber auch bereits im Kalenderjahr ihrer Trennung einen Wechsel ihrer Steuerklasse von III/V bzw. IV/IV in die Steuerklassen I oder beantragen. Dazu müssen sie die Erklärung zum dauernden Getrenntleben einreichen. Der Steuerklassenwechsel muss im Folgejahr des Kalenderjahres der Trennung bis zum 30.