Werden die Kosten für einen Psychologen von der Krankenkasse übernommen?

Keine Zuzahlung. Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie, und zwar vollständig. Sie müssen nichts zuzahlen.

Wie viele erstgespräche Psychotherapie übernimmt die Krankenkasse?

Anspruch auf 2 bis 4 Probesitzungen bei einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Bei Kindern und Jugendlichen können 2-6 Probesitzungen stattfinden. Die Probesitzungen werden jedoch nur erstattet, wenn es sich um eine kassenzugelassene Praxis handelt.

Wie oft hat man Anspruch auf eine Psychotherapie?

Bisher konnten bei einer Verhaltenstherapie und einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie bis zu fünf und bei einer psychoanalytischen Psychotherapie bis zu acht probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Seit dem 1. April 2017 sind mindestens zwei und höchstens vier probatorische Sitzungen möglich.

Wie können sie das Verfahren für die Kostenerstattung einschränken?

Sie können das Verfahren für Kostenerstattung auf bestimmte, vordefinierte Leistungsbereiche einschränken: für ambulante ärztliche Behandlung und Psychotherapie, für die medizinisch veranlassten Leistungen, für stationäre Versorgungen und für ambulante zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgungen.

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Kann eine Fahrtkostenerstattung übernommen werden?

Dieses darf auf keinen Fall unverändert übernommen werden. Gibt es für die Fahrtkostenerstattung ein firmeninternes Formular, sollten Sie dieses verwenden. Hier erhalten Sie ein Muster zum Antrag auf Fahrtkostenerstattung. Dieses Muster können Sie als Vorlage benutzen, wenn Sie eine Fahrtkostenerstattung beantragen.

Wann kann der Gesetzliche Versicherte die Kostenerstattung abwählen?

Der Gesetzlich Versicherte kann die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip zu jedem Quartal (alle 3 Monate zum Januar, April, Juli, Oktober) an oder abwählen. Da ein Patient so die Budgetierung der GKV umgeht, erhält er so eine Behandlung, die er als “Normal-Patient” höchstwahrscheinlich nicht erhalten hätte.

Wie kann man das Kostenerstattungsprinzip beantragen?

Bei den meisten Krankenkassen muss das Kostenerstattungsprinzip direkt bei der Krankenkasse beantragt werden. Dazu gibt es dort spezielle Formulare* auf denen auch die einzelnen Bereiche, für die auf das Kostenerstattungsprinzip umgestellt werden soll, auszuwählen sind.