Wie beantrage ich Ratenzahlung beim Finanzamt?

Der Antrag bedarf der Schriftform, kann aber formlos gestellt werden. Der säumige Steuerzahler kann sich so durch die Stundung einen Aufschub verschaffen oder aber erhält die Möglichkeit eine Steuerforderung in Raten abzuzahlen, sofern einem Antrag von der zuständigen Finanzbehörde stattgegeben wird.

Welche Begründung für Ratenzahlung Finanzamt?

In jedem Fall bedarf es noch einer schriftlichen Begründung, wie es zur Zahlungsunfähigkeit gekommen ist und dass sie nicht vorhersehbar war. Zuletzt sollte dem Finanzamt glaubhaft dargestellt werden, dass man dazu in der Lage ist, den finanziellen Engpass zu beheben und wie dies geschehen soll.

Kann der Verurteilte eine Ratenzahlung gewähren?

In diesen Fällen soll ihm gestattet werden, die Strafe in Raten abzuzahlen. Stellt der Verurteilte also einen entsprechenden Antrag auf Ratenzahlung, kann die Vollstreckungsbehörde (also die Staatsanwaltschaft) oder der zuständige Rechtspfleger eine Ratenzahlung als Form der Zahlungserleichterung gewähren.

Ist es möglich, Steuerschulden in Raten zu zahlen?

Bevor es zu einer Zwangsvollstreckung kommt, sollte daher das Finanzamt kontaktiert werden, denn es ist möglich, Steuerschulden in Raten zu zahlen. Steuerschulden in Raten zahlen ist durchaus möglich – wenn auch nur unter bestimmten Umständen.

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Wie kann eine Ratenzahlung getroffen werden?

Laut § 802 b II ZPO kann eine Ratenzahlungsvereinbarung durch den Gerichtsvollzieher getroffen werden, sofern der Gläubiger mit einer Ratenzahlung einverstanden ist. Hat der Gläubiger eine Ratenzahlung hingegen ausgeschlossen, darf der Gerichtsvollzieher sie auch nicht vereinbaren.

Ist der Antrag auf Ratenzahlung unzumutbar?

Sofern ihm die Zahlung der Strafe in einer Summe aber aufgrund seiner persönlichen oder finanziellen Lage als unzumutbar erscheint, kann er einen formlosen Antrag auf Ratenzahlung der Strafe stellen. Ist der Antrag schlüssig begründet, ist es wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft bzw.