Inhaltsverzeichnis
- 1 Was fließt in die GuV?
- 2 Was wird auf sonstige betriebliche Aufwendungen gebucht?
- 3 Was wird auf sonstige Abgaben gebucht?
- 4 Wie werden Gewinne und Verluste ermittelt und gebucht?
- 5 Was ist die Pflicht zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung?
- 6 Wie funktioniert die Gewinnrechnung auf der Sollseite?
Was fließt in die GuV?
Die Gewinn- und Verlustrechnung erstellt alle Aufwendungen und Erträge eines gewissen Zeitraums gegenüber – meistens eines Geschäftsjahrs. Da es sich um ein Konto der Passivseite der Bilanz handelt, werden Erträge im Haben gebucht und Aufwendungen im Soll. Am Jahresende wird aus der GuV der Gewinn bzw.
Was wird auf sonstige betriebliche Aufwendungen gebucht?
Sonstige betriebliche Aufwendungen sind Aufwendungen, die keinem anderen Aufwandsposten der Gewinn- und Verlustrechnung wie beispielsweise Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, dem Finanzergebnis oder den Steuern, zugeordnet werden können.
Wer macht eine GuV?
Wer muss eine GuV erstellen? Alle Kaufleute und Betriebe, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen auch eine GuV als Bestandteil ihres Jahresabschlusses erstellen. Das ist in § 242 III HGB festgelegt.
Was wird auf sonstige Abgaben gebucht?
Für alle sonstigen Abgaben (Beiträge, Gebühren, Zinsen, Sonderabgaben, Geldstrafen und Geldbußen sowie sonstige Ungehorsamsfolgen wie etwa Auflagen nach § 153a StPO, Zwangsgelder oder Ordnungsgelder) bedarf es spezieller gesetzlicher Regelungen.
Wie werden Gewinne und Verluste ermittelt und gebucht?
Verlust ermittelt und in das Eigenkapitalkonto gebucht. Entsprechend beginnt die Gewinn- und Verlustrechnung am Anfang des Geschäftsjahres immer ohne Anfangsbestände. Im Weiteren werden anhand einiger Geschäftsvorfälle des XY-Unternehmens aufgezeigt, wie die Erfolgskonten abgeschlossen werden und der ermittelte Gewinn / Verlust in…
Wie kann die Gewinn und Verlustrechnung erstellt werden?
Die Gewinn und Verlustrechnung kann nach dem Gesamtkostenverfahren und nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt werden. Der Unterschied liegt darin, dass bei dem Umsatzkostenverfahren nur die Kosten berücksichtigt werden, die tatsächlich bei der Herstellung von Produkten angefallen sind.
Was ist die Pflicht zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung?
Die Pflicht zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich aus § 242 Absatz 3 HGB. Hier heißt es, dass sich der Jahresabschluss aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammensetzt. § 275 HGB bestimmt die Gliederung und das anzuwendende Verfahren.
Wie funktioniert die Gewinnrechnung auf der Sollseite?
Für den Aufbau ist zu beachten, dass alle Aufwendungen auf der Sollseite und alle Erträge auf der Habenseite der Rechnung für den Gewinn und den Verlust gebucht werden. Eine Gewinn und Verlustrechnung kann in Kontenform oder in Staffelform erstellt werden. Ein Saldo auf der Sollseite zeigt dem Unternehmen, dass es einen Gewinn erwirtschaftet hat.