Wann müssen die Beiträge bei der jeweiligen Krankenkasse eingegangen werden?

Die Beiträge müssen spätestens bis zum drittletzten Bankarbeitstag eines Monats bei der jeweiligen Krankenkasse eingegangen sein. Bereits zwei Arbeitstage vorher (Wochenenden zählen hier nicht mit), muss der jeweilige Beitragsnachweis an die jeweilige Krankenkasse übermittelt werden und zwar per…

Wann müssen die Beitragsnachweise der Krankenkasse vorliegen?

Die Beitragsnachweise müssen der Krankenkasse spätestens um null Uhr des fünftletzten Bankarbeitstags eines Monats vorliegen. Sie müssen diese also spätestens im Laufe des Vortages übermitteln, damit die Krankenkasse am fünftletzten Arbeitstag darüber verfügen kann.

Wer wechselt den Arbeitgeber?

Wer den Arbeitgeber wechselt, muss sein BVG-Kapital gemäss dem Freizügigkeitsgesetz (FZG) an die neue Vorsorgeeinrichtung übertragen. Diese Zahlung bildet die Grundlage für die Ermittlung der künftigen Leistungen, die dem Arbeitnehmer zustehen.

LESEN:   Wie Pflanze ich Blaubeeren?

Was zahlt ihr Arbeitgeber für die Krankenversicherung ab 2021?

Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie ab dem 1. Januar 2021 neben der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung, derzeit also 7,3 Prozent, auch die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Er zahlt außerdem die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung, derzeit 1,525 Prozent.

Wann muss der Beitragsnachweis bei der Krankenkasse eingehen?

Da der Beitragsnachweis bereits 2 Arbeitstage vor dem drittletzten Bankarbeitstag eines Monats bei der Krankenkasse eingehen muss, kann der Arbeitgeber bzw. der Lohnabrechner nur schätzen, wie viele Stunden der Arbeitnehmer am Monatsende gearbeitet haben wird (= Schätzung).

Wie sind die Beitragssätze zu den einzelnen Sozialversicherungszweigen angezeigt?

Auch die aktuell gültigen Beitragssätze zu den Sozialversicherungszweigen sind angegeben. Im Mittelteil finden Sie dann die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberabgaben zu den einzelnen Sozialversicherungszweigen einzeln aufgelistet (inklusive der Umlagen). Auch der betroffene Arbeitnehmer des Unternehmens wird angezeigt.

Wie hoch ist das Bruttoentgelt der Krankenkasse?

Somit wird der Krankenkasse ein geschätztes Bruttoentgelt von 1955,00 € gemeldet (170 Stunden x 11,50 €). Auf diese 1955,00 €, werden nun die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und Umlagen) errechnet, die für den Arbeitnehmer an die Krankenkasse abzuführen sind.

LESEN:   Was ist planende Verwaltung?