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Wann muss ich mich für die MWST anmelden?
Sobald Sie eine Tätigkeit ausüben und damit einen Umsatz von CHF 100’000. – pro Jahr erreichen, werden Sie obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig. Dies bedeutet, dass Sie sich zwingend bei der Mehrwertsteuer anmelden müssen.
Wie bekomme ich eine mehrwertsteuernummer?
Falls ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist, muss eine Mehrwertsteuernummer beantragt werden. Diese kann bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) beantragt werden.
Wann kann ich mich bei der MWST abmelden?
Die Abmeldung erfolgt rechtzeitig, wenn diese der ESTV innert 60 Tagen nach Ende der Steuerperiode eingereicht wird.
Was ist von der MWST ausgenommen?
Steuerbefreite Leistungen Von der MWST befreit (mit Anspruch auf Vorsteuerabzug) sind insbesondere: Lieferungen von Gegenständen, die direkt ins Ausland befördert oder versandt werden. Transportleistungen über die Grenze. Dienstleistungen an Empfänger mit Geschäftssitz oder Wohnsitz im Ausland.
Ist die MWST-Pflicht mehrwertsteuerpflichtig?
Die MWST-Pflicht ist im Gegensatz zur Buchführungspflicht nicht von der Art bzw. Rechtsform des Unternehmens abhängig. Als Selbständiger bzw. Einzelfirma werden also auch Sie dann mehrwertsteuerpflichtig, sobald Sie die 100’000.- Umsatz pro Jahr erreicht haben.
Ist die Mehrwertsteuer von ihrem Unternehmen abhängig?
Rechtsform des Unternehmens abhängig. Als Selbständiger bzw. Einzelfirma werden also auch Sie dann mehrwertsteuerpflichtig, sobald Sie die 100’000.- Umsatz pro Jahr erreicht haben. Doch selbst wenn Sie die Mehrwertsteuer nicht abrechnen müssen, hat diese indirekt einen Einfluss auf Ihre Firma.
Warum müssen sie sich für die MwSt anmelden?
Umsatz überschreiten, müssen Sie sich für das darauffolgende Jahr für die MWST-Abrechnung anmelden. Sie müssen also nicht nachträglich für das laufende Geschäftsjahr die MWST nachzahlen (was übrigens äusserst unangenehm wäre, weil Sie bei allen Ihren Kunden nachträglich die MWST einfordern müssten – oder selbst auf den Kosten sitzen bleiben!).
Was ist eine effektive MwSt-Abrechnung?
Methode #1: Die effektive MWST-Abrechnung. Ein ganz simples Beispiel anhand eines Schreiners erklärt die effektive MWST-Abrechung am besten: Der Schreiner kauft Holz für 100.- ein. Darin enthalten sind 7,7\% MWST, also CHF 7.15. Aus diesem Holz fertigt er einen Tisch, den er für 300.- an den Endkunden verkauft.