Sind Ausbildungskosten Werbungskosten oder Sonderausgaben?

Der Gesetzgeber hat jedoch festgelegt, dass seit 2012 Aufwendungen für die erste eigene Berufsausbildung nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben abzugsfähig sind – und zwar höchstens bis 6.000 Euro im Jahr (§ 9 Absatz 6 und § 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG).

Wann liegt eine zweitausbildung vor?

Von einer Zweitausbildung bzw. von einem Zweitstudium ist auszugehen, wenn vorher bereits eine Ausbildung bzw. ein Studium angeschlossen wurde. Erstmals zum 1.1.2015 wurde nun definiert, was als Erstausbildung gilt.

Was gilt als Erstausbildung Studium?

Nach der ab 2015 geltenden Neuregelung ist eine Erstausbildung eine „geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung“. „Vollzeit“ heißt hierbei eine Dauer von durchschnittlich mindestens 20 Stunden wöchentlich.

Welche Gebühren sind für die Berufsausbildung abzugsfähig?

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Wer Kosten für die Berufsausbildung hat, darf diese als besondere Aufwendungen im ESt 1A Mantelbogen der Steuererklärung vermerken. Sie sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Allerdings dürfen maximal 6.000 Euro pro Jahr abgezogen werden.

Wie hoch sind die Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung?

Der Gesetzgeber hat 2011 jedoch festgelegt, dass Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben abzugsfähig sind – und zwar höchstens bis 6.000 Euro im Jahr ( § 9 Absatz 6 und § 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG).

Ist die Berufsausbildung als Sonderausgaben abzugsfähig?

Wer Kosten für die Berufsausbildung hat, darf diese als besondere Aufwendungen im ESt 1A Mantelbogen der Steuererklärung vermerken. Sie sind als Sonderausgaben abzugsfähig.

Was ist Die Kostengrenze für die berufliche Ausbildung?

Gerichtlich wird man deshalb wohl zu der Entscheidung kommen, dass dies deshalb auch für die Aufwendungen für die berufliche Ausbildung gelten muss. Die Kostengrenze von 6000 Euro gilt erst seit 2012. Zuvor durften maximal Ausgaben in der Höhe von 4000 Euro auf diese Weise als besondere Aufwendungen geltend…

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