Was gilt für die Pflege von der Steuer abzusetzen?

Wer Ausgaben für die Pflege hat, kann diese von der Steuer absetzen. Das gilt für die Kosten der eigenen Pflege wie auch für die von Angehörigen. Hier erfahren Sie, was Sie bei Ihrer Steuererklärung angeben sollten, um Ihre Pflegekosten von der Steuer abzusetzen, und was es dabei alles zu beachten gilt.

Was sollten sie von der Steuererklärung absetzen?

Prinzipiell ist das so wie mit allem anderen, was Sie von der Steuer absetzen. Sie sollten sämtliche Belege über angefallene Kosten aufbewahren, sodass Sie sie bei Bedarf vorzeigen können. Allerdings müssen Sie sie nicht zusammen mit der Steuererklärung abgeben. Wo trage ich die Pflegekosten in meiner Steuererklärung ein?

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Wie trage ich die Pflegekosten in meiner Steuererklärung ein?

Wo trage ich die Pflegekosten in meiner Steuererklärung ein? Dafür sind die Zeilen 67-70 da. In Zeile 67 können Sie die Art und die Summe der außergewöhnlichen Belastungen eintragen. Davon müssen Sie dann, ebenfalls in Zeile 67, die Leistungen abziehen, die Sie dafür erhalten haben, beispielsweise das Pflegegeld.

Wie kann ich den Pflege-Pauschbetrag absetzen?

Den Rest der außergewöhnlichen Belastungen, welcher diesen Betrag übersteigt, können Sie von der Steuer absetzen. Der Pflege-Pauschbetrag ist eine Alternative zur Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung. Damit werden pauschal 924€ als Pflegekosten angerechnet, die Sie dann absetzen können.

Was kann das Finanzamt für die Pflege von Angehörigen absetzen?

Damit pflegende Angehörige finanziell entlastet werden, können Sie die Pflegekosten von der Steuer absetzen. Was das Finanzamt anerkennt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wir zeigen Ihnen, wie Sie bei der Steuererklärung für die Pflege von Angehörigen Geld vom Fiskus zurückerhalten.

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Kann man die Pflege von Angehörigen steuerlich geltend machen?

Steuererklärung: Pflege von Angehörigen steuerlich geltend machen. Die Pflege von Angehörigen stellt oft eine hohe Belastung dar. Damit pflegende Angehörige finanziell entlastet werden, können Sie die Pflegekosten von der Steuer absetzen. Was das Finanzamt anerkennt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Wie dürfen die pflegeaufwendungen abgezogen werden?

Hat der Pflegebedürftige, für den Sie die Pflegekosten übernehmen, Ihnen Vermögenswerte zukommen lassen oder Vermögen übertragen, dürfen die Pflegeaufwendungen nur in der Höhe abgezogen werden, wie die Aufwendungen den Wert des erhaltenen Vermögens übersteigen. Lassen Sie dies gegebenenfalls noch einmal von einem Steuerberater überprüfen.