Kann ich ein Darlehen von der Steuer absetzen?

Allgemeines. Sie können weder einen Kredit noch die Tilgungsaufwendungen für ein Darlehen von der Steuer absetzen. Allerdings können sich die Zinsen für den Kredit auswirken. Kreditzinsen sind abziehbar, wenn der Kredit aufgenommen wurde, um Einkünfte zu erzielen.

Ist ein Darlehen Werbungskosten?

Denn für Vermieter gilt: Die Schuldzinsen für den Kredit gelten als Werbungskosten und lassen sich von der Steuer absetzen. Wichtig ist Folgendes: Das Finanzamt muss klar erkennen können, wie viel Kreditzinsen Eberhard für den vermieteten Teil zahlt.

Kann man Zinsen vom Haus absetzen?

Immobilienkredit steuerlich absetzen Nur wer seine Immobilie verkauft oder vermietet, kann die Zinsen für den aufgenommenen Kredit (beispielsweise für Modernisierungen) bei der Steuererklärung berücksichtigen. Bewohnen Sie das Haus bzw. die Wohnung hingegen selbst, dann können Sie die Kreditzinsen nicht absetzen.

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Kann der Steuerpflichtige ein Darlehen zur Einkünfteerzielung zuordnen?

Wird ein Gebäude errichtet, das teils der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, zum Teil aber auch selbst genutzt wird, kann der Steuerpflichtige ein zur Finanzierung aufgenommenes Darlehen gezielt dem der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteil zuordnen (BGH, Urteil vom 27.10.98, Az.:IX R44/95).

Ist das Darlehen steuerlich geltend?

Unter bestimmten Umständen können Darlehensnehmer ihre Ausgaben für zum Beispiel Zinsen steuerlich geltend machen. Das Darlehen selbst bleibt davon aber unberührt. Wichtigste Voraussetzung, um Zinsen und Co. von der Steuer absetzen zu können, ist, dass das Darlehen im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen steht.

Was ist ein entgeltliches Darlehen?

Bei einem entgeltlichen Darlehen muss der Darlehensnehmer Zinsen auf den Kredit zahlen. Vergibt jemand ein Darlehen, führt das in der Regel zu Einkünften durch Zinsen oder Gebühren.

Was ist für betriebliche Darlehensnehmer möglich?

Dieses Kriterium ist für betriebliche Darlehensnehmer in der Regel immer gegeben, weswegen der steuerlichen Absetzbarkeit nichts im Wege steht. Für Privatpersonen ist das Absetzen möglich, wenn beispielsweise ein Darlehen aufegnommen wird, um ein Haus zu finanzieren, welches vermietet werden soll.

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