Ist ein Treppengeländer Vorschrift?

Gesetzliche Vorschriften für Treppengeländer Treppengeländer sind dekorativ. Doch vor allen Dingen dienen sie, innen wie außen, der Absturzsicherung. Grundsätzlich ist ein Treppengeländer demnach überall dort Pflicht, wo die Absturzhöhe mindestens 15 Zentimeter beträgt und die Treppe über mehr als drei Stufen verfügt.

Ist der Handlauf an der Treppe angebracht?

Wird der Handlauf daher an der Wandseite der Treppe angebracht, muss hier ein Mindestabstand von fünf Zentimetern eingehalten werden. Bei einer Stufenbreite ab vier Metern muss ein Zwischenhandlauf mittig auf der Treppe angebracht werden. Dieser muss exakt die gleiche Höhe haben, wie die äußeren Handläufe.

Was ist der perfekte Handlauf für Treppenstufen?

Außerdem muss der Handlauf aus einem festen Material sein, dass möglichst handwarm ist. Daher ist Holz das perfekte Material für Treppenläufe. Natürlich entscheidet auch die Breite der Treppenstufen darüber, wann ein Handlauf vorgesehen ist. Sind Ihre Stufen breiter als 1,50 m, so müssen an beiden Seiten der Treppe Handläufe angebracht werden.

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Was ist der Mindestabstand für Handläufe an einer Treppe?

Es wird empfohlen, dass Handläufe durchlaufend und über die äußersten Treppenstufen hinaus geführt werden. Pflicht ist der letzte Punkt allerdings nicht, gesetzlich vorgeschrieben ist der Handlauf ab der dritten Stufe einer Treppe. Bei Handläufen, die an einer Wand angebracht werden, muss der Mindestabstand zu dieser fünf Zentimeter betragen.

Wie groß ist der zwischenhandlauf auf der Treppe?

Bei einer Stufenbreite ab vier Metern muss ein Zwischenhandlauf mittig auf der Treppe angebracht werden. Dieser muss exakt die gleiche Höhe haben, wie die äußeren Handläufe. Es mag zwar einfacher sein und vielleicht in vielen Fällen auch recht gut zu Ihrer Einrichtung passen, doch Sie sollten keinen Seilhandlauf anbringen.