Ist der Vermieter einer Wohnung oder einer mehrfamilienhausversicherung absetzbar?

Für den Vermieter einer Wohnung oder eines Mehrfamilienhauses besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag so zu gestalten, dass die Gebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt wird. Zahlt der Eigentümer die Gebäudeversicherung nicht selber, ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich für ihn nicht absetzbar.

Ist die Gebäudeversicherung absetzbar?

Zahlt der Eigentümer die Gebäudeversicherung nicht selber, ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich für ihn nicht absetzbar. Für die richtige Deklaration in der Steuererklärung stehen ihm zwei Möglichkeiten zur Wahl:

Welche Versicherungskosten gibt es bei der Absicherung eines Gebäudes?

Ausgewiesene Gebäudeversicherungs-Nebenkosten im Sinne von z. B. Wohnnebenkosten (Strom- und Wasserrechnungen etc.) gibt es bei der Absicherung eines Gebäudes nicht. Im weitesten Sinne könnte man hierzu höchstens noch die Versicherungssteuer zählen (s. Abschnitt weiter unten) und unter Umständen die Selbstbeteiligung.

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Welche versicherungskategorien sind steuerlich absetzbar?

Hierzu zählen die Kranken- und die Pflegeversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Unfallversicherung und auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wird ein Haus oder eine Wohnung gekauft, die einzig und allein dem Zweck des eigenen Wohnens dient, gibt es keine Möglichkeit, die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar zu machen.

Was sind die Kosten einer Gebäudeversicherung für Vermieter?

Beim Vermieter gilt: Kosten einer Gebäudeversicherung, die auf die Mieter umgelegt werden, stellen keine Werbungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. Sie können daher steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Welche Gebäudeversicherungen sind umlagefähig?

In den Nebenkosten darf die Gebäudeversicherung also angesetzt werden; sie gehört damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten. Neben der Gebäudeversicherung zählen auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sowie eine Öltank- und die Glasversicherung zu den umlagefähigen Versicherungen.

Wie darf eine Gebäudeversicherung umgelegt werden?

Die Gebäudeversicherung darf auf Mieter umgelegt werden. Dabei gibt es jedoch auch einiges zu beachten. In der Betriebsverordnung wird darauf hingewiesen, dass die Gebäudeversicherung nur zu den Nebenkosten gezählt werden kann, wenn gegen Sturm, Hagel, Leitungswasserschäden, Brand, Blitzschlag, Implosion und Explosion versichert wurde.

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