Was ist eine Lagerversicherung?

Eine Lagerversicherung ist nützlich, wenn der Inhalt bzw. die Waren des Zentrallagers für einen kurzen Zeitraum versichert werden sollen. Die Versicherung sichert den Sachwert dieser Waren im Schadenfall. Sie deckt sogenannte FELS-Schäden ab wie Feuer, Einbruch, Diebstahl, Raub oder Wetterkatastrophen.

Was deckt eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet, wenn der Betrieb infolge eines Schadens durch Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Schneedruck, Erdbeben oder Überschwemmung unterbrochen wird.

Wer kann als Versicherungsnehmer eingedeckt werden?

Die Versicherung kann generell von jedem als Versicherungsnehmer eingedeckt werden, welcher ein eigenes begründetes rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Ware hat. Dies können z.B. der Verkäufer oder der Käufer, die finanzierende Bank, bzw. auch Mieter oder Pächter der Ware, sein.

Welche Versicherungen brauchen sie und welche nicht?

Welche Versicherungen Sie brauchen und welche nicht. Eine Krankenversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Besitzen Sie eine Immobilie, ist außerdem eine Wohngebäudeversicherung unerlässlich. Sehr sinnvoll sind Berufsunfähigkeits- und eine Auslandsreisekrankenversicherung. Lebensversicherungen lohnen sich nicht mehr.

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Welche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Diese Versicherungen sind Pflicht Bei einigen Versicherungen hast Du keine Wahl, sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören die Kran­ken­ver­si­che­rung , die Kfz-Haftplicht und für viele auch die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung

Welche Risiken sind in einer Lagergut Versicherung eingeschlossen?

Dagegen sind in einer Lagergut Versicherung Schäden durch folgende Risiken in der Regel nicht eingeschlossen: Krieg und innere Unruhen. Streik. Kernenergie. Entziehung und Beschlagnahme durch höhere Gewalt. übliche Temperaturschwankungen oder Luftfeuchtigkeit. fehler- oder mangelhafte Verpackung der Waren. natürliches Verderben des Lagergutes.