Was ist mit der Betriebsaufgabe zu versteuern?

Mit der Betriebsaufgabe wandern all diese Forderungen dann ins Privatvermögen, ohne weitere steuerliche Folgen. Spätere Zahlungseingänge sind nicht mehr zu versteuern – es sei denn, eine bereits abgeschrieben Rechnung wird noch bezahlt, die müssten Sie dann nachversteuern. Verbindlichkeiten sind ebenso zu behandeln.

Ist eine natürliche Person steuerpflichtig?

Ansässigkeitsprinzip. Um als unbeschränkt steuerpflichtig zu gelten, muss man zunächst eine natürliche Person sein. Diese Voraussetzung zu erfüllen, ist recht einfach: Eine natürliche Person ist jeder Mensch. Natürliche Personen sind demnach nicht juristische Personen (wie zum Beispiel AG, GmbH, Genossenschaft oder eingetragene Vereine).

Wie ist die Vergütung von Steuerberatern festgelegt?

Die Vergütung von Steuer­beratern, Steuer­bevollmächtigten und Steuer­beratungs­gesellschaften für steuer­beratende Leistungen, die sogenannten Vorbehalts­aufgaben, ist in der gesetzlichen Steuer­berater­vergütungs­verordnung (StBVV) festgelegt.

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Ist eine vermögensverwaltende GmbH steuerpflichtig?

Nun ist es allerdings eher selten, dass eine vermögensverwaltende GmbH eine Beteiligungshöhe von 10 \% an einer größeren, börsennotierten Aktiengesellschaft erreicht. Daher ist der Gewinn, den die vermögensverwaltende GmbH auf Grund einer Dividende einer großen Aktiengesellschaft erzielt, meist in vollem Umfang steuerpflichtig.

Wer hat Anspruch auf einen Betriebsaufgabegewinn?

Wer zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe mindestens 55 Jahre alt oder dauerhaft berufsunfähig ist, hat Anspruch auf einen Freibetrag: Für bis zu 136.000 Euro Betriebs­aufgabegewinn gibt es einen Freibetrag von 45.000 Euro. Der Freibetrag sinkt um den Betrag, um den der Gewinn die 136.000 Euro übersteigt.

Wie können die Kosten für einen Umzug abgesetzt werden?

Fast immer können die Kosten für den Umzug ganz oder zumindest ein Teil davon über die Steuererklärung abgesetzt werden. Entscheidend dabei ist das Anlass für einen Umzug.

Welche Betriebsaufgaben unterliegen der Umsatzsteuer?

Sowohl der Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter als auch deren Überführung in das Privatvermögen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Eine Betriebsaufgabe kann unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1a UStG zu einer steuerlich begünstigten Geschäftsveräußerung führen.

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