Wie kann eine externe Prüfung beantragt werden?
Die externe Prüfungsteilnahme wird bei der IHK beantragt, in deren Bezirk der Prüfungsinteressent wohnt. Die IHK Düsseldorf ist deshalb Ansprechpartnerin für Interessenten, die in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Mettmann wohnen. Andere IHKs können im IHK-Finder nachgesehen werden.
Wie entfällt die Onlineanmeldung zur Prüfung?
Mit der Onlineanmeldung zur Prüfung entfällt der Versand der Anmeldeunterlagen durch die IHK Nord Westfalen. Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer für die Abschlussprüfung angemeldet werden können. Hinweis: Die Prüfungsanmeldung kann ausschließlich über den Account vom Ausbildungsbetrieb vorgenommen werden.
Wie ist die zuständige IHK für die Prüfungsanmeldung zuständig?
Beachten Sie, dass die IHK für die Prüfungsanmeldung örtlich zuständig ist, in deren Bezirk der gewöhnliche Aufenthaltsort (Wohnort) des Prüfungsbewerbers liegt. Sofern Ihr Wohnort nicht Berlin ist, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.
Wie entscheidet die IHK Berlin über die Zulassung zur Abschlussprüfung?
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen (Externenprüfung) entscheidet die IHK Berlin als zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss der IHK Berlin (§ 46 Abs. 1 BBiG und § 62 Abs. 3 BBiG). Die Prüfungsordnung der IHK Berlin finden Sie hier.
Wie wird die externe Prüfungsteilnahme beantragt?
Die externe Prüfungsteilnahme wird bei der IHK beantragt, in deren Bezirk der Prüfungsinteressent wohnt. Die IHK Düsseldorf ist deshalb Ansprechpartnerin für Interessenten, die in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Mettmann wohnen.
Wie kann das extern Schlüsselwort angewendet werden?
Das extern Schlüsselwort kann auf eine globale Variable, Funktion oder Vorlagendeklaration angewendet werden. Sie gibt an, dass das Symbol extern über eine Al-Verknüpfung verfügt.
Was ist Voraussetzung für eine Zulassung zur externen Prüfung?
Voraussetzung für eine Zulassung zur Externen-Prüfung ist Erfahrungen in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Welche Inhalte einen Ausbildungsberuf ausmachen, legt die jeweilige Ausbildungsordnung fest.