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Wann ist ein Verkehrsunfall eine Straftat?
Kommt es zu einem Unfall, werden häufig Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) verwirklicht. Die Tatbestände reichen von der Fahrerflucht bzw. Unfallflucht über die fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung bis hin zur unterlassenen Hilfeleistung.
Wie lange kann man nach einem Unfall Anzeige erstatten?
In den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) 2015 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. wird in Abschnitt E. 1.1 eine Meldefrist von einer Woche angegeben.
Ist ein Unfall eine Ordnungswidrigkeit?
Nach einem Verkehrsunfall kann ein Bußgeldverfahren (wegen einer Ordnungswidrigkeit) oder ein Strafverfahren (wegen einer strafbaren Handlung) eingeleitet werden. Im ersten Fall ist mit einem Bußgeld, einem Fahrverbot und Punkten im Fahreignungsregister zu rechnen, im anderen Fall auch mit einer Freiheitsstrafe.
Wie weit sind die Verletzten vor der Unfallstelle?
Als Richtwert gilt: Circa 50 Meter vor der Unfallstelle im Stadtverkehr, 100 Meter auf Landstraßen und 200 Meter auf Autobahnen. Entfernen Sie die Verletzten aus der Gefahrenzone (möglichst hinter die Leitplanke). Achten Sie dabei aber immer auf Ihre eigene Sicherheit! Fordern Sie ggf. weitere Personen zur Unterstützung auf.
Wie lange dauert es bei einem Unfall mit Verletzten zu warten?
Falls es Zeugen gibt, lassen Sie sich auch deren Kontaktdaten geben. Wenn die Polizei informiert ist, bleiben Sie unbedingt an der Unfallstelle, bis die Beamten eingetroffen sind. Bei einem Unfall mit Verletzten müssen Sie sogar bis zu zwei Stunden warten.
Kann der Unfallverursacher den Schaden melden?
Übrigens: Meldet der Unfallverursacher den Schaden nicht, können Sie dies auch selbst machen – sofern Sie die Anschrift und das Kennzeichen desjenigen kennen. Durch den Zentralruf der Autoversicherer können Sie herausfinden, welche Versicherung zuständig ist und die Schadensmeldung vornehmen.
Was kommt bei einem Unfall zum Tragen?
Wird beim Unfall beispielsweise ein privates Notebook des Beifahrers beschädigt, kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zum Tragen. Übrigens: Zum entstandenen Schaden gehören nicht nur die Reparaturkosten, sondern eventuell auch Verdienstausfall oder Schmerzensgeld des Fahrers bzw. Beifahrers sowie des Unfallgegners!