Welche Versicherung übernimmt Schönheits OP?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer ästhetischen Operation nur in Ausnahmefällen. Ärzte, die über eine anerkannte Zusatzqualifikation für ästhetische Operationen verfügen, sind an der Bezeichnung „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ zu erkennen.

Wann übernimmt Krankenkasse OP?

Grundsätzlich übernehmen die Krankenversicherung nur dann die Kosten für eine plastisch-ästhetische Operation, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig ist. Eine solche medizinische Indikation liegt dann vor, wenn ein Patient wegen seines körperlichen Zustands massive Einschränkungen in seinem Lebensalltag erlebt.

Kann man Brüste versichern?

Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Brust-OP jedoch nur dann, wenn die Operation medizinisch notwendig ist. Mit einem Antrag fragen die Patienten bei ihrer Krankenversicherung die Erstattung im Vorfeld an.

Wann zahlt die private Krankenkasse eine Brustverkleinerung?

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Brustverkleinerung oder -vergrößerung nur unter der Bedingung, dass der Eingriff medizinisch notwendig ist. Dient eine Brust-OP einzig und allein der Ästhetik, lehnen private Krankenversicherer eine Kostenübernahme stets ab.

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Wann wird eine Brustverkleinerung von der Krankenkasse übernommen?

Entscheidend dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen eine Brustverkleinerung bezahlen, ist ein bestimmtes Verhältnis des Brustgewichts zum Körpergewicht: Wiegt die Brust so viel wie zwei Prozent des Körpergewichts oder mehr, werden die Kosten für die Operation in der Regel übernommen.

Wann wird eine Bauchstraffung von der Krankenkasse bezahlt?

Eine Bauchdeckenstraffung kostet zwischen 3.500 und 10.000 Euro, dazu kommen Krankenhauskosten von etwa 2.500 Euro. Da es sich bei einer Bauchdeckenstraffung um einen kosmetischen Eingriff handelt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür in der Regel nicht.

Wann zahlt die GKK eine Brustverkleinerung?

Die Kosten einer Brustverkleinerung werden von der Krankenkasse übernommen, wenn: die Brüste pro Seite mehr als 500g reduziert werden. die Patientin normalgewichtig ist (Body-Mass-Index unter 25).