Wann muss ein Strafverfahren eingestellt werden?

Die Staatsanwaltschaft muss das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellen, wenn kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Dies wird mit den Anforderungen an die Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht gem. § 203 StPO gleichgesetzt.

Was passiert nach Einstellung eines Verfahrens?

Mit Einstellung der Ermittlungen endet das Strafverfahren (vorerst). Der Beschuldigte wird also nicht angeklagt und folglich weder zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verurteilt noch freigesprochen. Es kann aber sein, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.

Kann eine Hauptverhandlung noch eingestellt werden?

Einstellung des Verfahrens im Hauptverfahren Auch in der Hauptverhandlung kann es zu einer Einstellung des Verfahrens kommen. Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ist in der Hauptverhandlung allerdings nicht mehr möglich.

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Wie kann eine Einstellung des Strafverfahrens erfolgen?

Des Weiteren kann eine Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft unter Erteilung von Auflagen nach § 154a StPO erfolgen. Diese Möglichkeit kommt auch nur dann infrage, wenn es sich bei der Straftat um ein Vergehen handelt. Sie setzt vor allem voraus, dass die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht.

Was ist eine Strafverfolgungsbehörde?

Die Strafverfolgungsbehörde handelt hierbei nach dem Legalitätsprinzip. Herrin des Verfahrens bei der Strafverfolgung ist die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Polizei gehört ebenso zu den Strafverfolgungsbehörden (Vollzug der Aufgabe aus § 163 StPO) in Verbindung mit den entsprechenden Polizeiaufgabengesetzen der Länder.

Was ist der Anfangsverdacht in der Strafverfolgung?

Der im Rahmen der Strafverfolgung relevante Anfangsverdacht definiert sich wie folgt: Er liegt vor, sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorhanden sind. Ist ein entsprechender Anfangsverdacht gegeben, sind die Behörden zur Einleitung einer Strafverfolgung verpflichtet.

Was beginnt mit der Einleitung eines Strafverfahrens?

Ein Strafverfahren beginnt mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Nicht immer kommt es in der Folge zu einer Anklage oder gar zu einer Verurteilung. Vielmehr enthält die Strafprozessordnung (StPO) eine Vielzahl von Möglichkeiten, nach denen das Strafverfahren eingestellt werden kann.

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