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Was erkennt ein Radiologe?
Die Radiologie ist ein ärztlicher Fachbereich und umfasst sich im Wesentlichen mit der Erkennung von Krankheiten mittels bildgebenden Verfahren. Zu den bildgebenden Verfahren zählen das Röntgen, die Computertomographie (CT), die Kernspintomographie (MRT), die Ultraschalluntersuchung und weitere Untersuchungsmethoden.
Warum Radiologe werden?
Warum Radiologie? „Die Radiologie ist ein Schlüsselfach der medizinischen Versorgung. 80 Prozent aller schwerwiegenden Krankheiten werden durch bildgebende Verfahren diagnostiziert. Hinzu kommt: Das Innovationspotenzial der bildgebenden Verfahren ist ungebrochen hoch.
Was ist die Anwendung der Röntgenstrahlung?
Die wohl bekannteste Anwendung der Röntgenstrahlung ist das Röntgen selbst. Hierbei wird der Körper mit Röntgenstrahlung durchleuchtet. Da das in Knochen enthaltene Kalzium eine wesentlich größere Ordnungszahl hat als die Elemente der weicheren Gewebe, wird die Strahlung dort stärker absorbiert.
Wie entsteht eine Röntgenstrahlung auf der Erde?
Ähnlich wie bei der Absorption geladener Teilchen, werden hierdurch atomare Übergänge ausgelöst, die zur Emission von Röntgenstrahlung führen. Das nennst du dann teilcheninduzierte Röntgenemission. Auf der Erde entstehen Röntgenstrahlen seltener. Wenn diese erzeugt wird, dann ist das meist die Folge der Absorption anderer Strahlung.
Was ist eine radiologische Diagnostik?
Mit Deinen radiologischen Untersuchungsverfahren kannst Du neben den anatomischen Strukturen auch deren Funktionen darstellen. Das bedeutet, Du siehst die Durchblutung, die Stoffwechselprozesse, die Bewegung des Nervenwassers und den Verlauf der Faserbahnen. Ein mögliches Vorgehen zur Diagnostik ist die Angiografie.
Was ist ein Facharzt für Radiologie?
Neben der Diagnostik werden auch radiologische Therapieverfahren eingesetzt wie beispielsweise die Strahlenbehandlung und -therapie. Ein Facharzt für Radiologie wird als Radiologe bezeichnet. Um den Facharzttitel für Radiologie zu erwerben, ist eine fünfjährige Weiterbildung nach Vorgaben der jeweiligen Landesärztekammer zu durchlaufen.