Wie läuft ein Strafverfahren bei Jugendlichen ab?

Der Beschuldigte wird vom vorsitzenden Richter befragt, ob er sich zu den ihm zur Last gelegten Tat(en) äußern will. Wenn der Angeklagte sich äußern will, werden zunächst vom Richter und anschließend vom Staatsanwaltschaft Fragen zur Tat bzw. deren Begehung gestellt (Beweggründe zur Begehung der Tat, Tatablauf, etc.).

Wer ist bei Jugendgerichtsverhandlungen dabei?

Jugendgerichtshilfe: Fachleute – etwa Sozialpädagogen – des Jugendamts oder von Trägern wie der Arbeiterwohlfahrt müssen bei einem Jugendverfahren einbezogen werden. Sie sprechen vor der Verhandlung mit den Angeklagten und sind in der Verhandlung dabei.

Wie läuft ein Gerichtverfahren ab?

Eine Verhandlung im Zivilprozess stellt sich in der Regel wie folgt dar: Aufruf der Sache. mündliche Verhandlung mit Anträgen der Parteien. optional Beweisaufnahme bei strittigen Tatsachen.

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Wie setzt sich das Jugendgericht zusammen?

Das Jugendgericht setzt sich zusammen aus dem Präsidenten oder der Präsidentin und zwei Beisitzerinnen oder Beisitzern (Art. 7 JStPO). Im Verfahren sind der Schutz und die Erziehung der Jugendlichen wegleitend.

Wer ist an einem jugendstrafverfahren beteiligt?

Grundsätzlich sind dieselben Institutionen am Jugendstrafverfahren beteiligt, die es auch im Erwachsenenstrafrecht gibt: Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidiger. Nach dem Jugendgerichtsgesetz ( JGG ) sind jedoch in allen Fällen pädagogisch besonders geschulte Personen mit den Fällen befasst.

Wie werden Jugendliche in der Regel verurteilt?

Man spricht insoweit von Strafmündigkeit. Wenn Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren oder Heranwachsende zwischen 18 und unter 21 Jahren Straftaten begehen, werden sie dafür in einem besonderen Strafverfahren zur Rechenschaft gezogen, dem Jugendstrafverfahren.

Was ist das Ermittlungsverfahren gegen einen Jugendlichen?

Das Ermittlungsverfahren gegen einen Jugendlichen. Wenn zum Beispiel ein Jugendlicher einer Straftat verdächtig ist, also etwa auf „frischer Tat“ angetroffen wird, dann erlaubt § 163 b StPO der Polizei den Jugendlichen anzuhalten, ihn nach seinen Personalien zu befragen und die Herausgabe der Ausweispapiere zu verlangen.

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Was ist die Unterstützungspflicht des Jugendamtes?

Im ersten Absatz von § 50 SGB VIII wird dem Jugendamt eine Unterstützungspflicht zugeordnet und zwar bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. § 162 FamFG weist explizit auf die Mitwirkung des Jugendamtes hin: Das Gericht hat in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, das Jugendamt anzuhören.

Wie wird die Zuständigkeit der Jugendlichen bestimmt?

Die Zuständigkeit wird nunmehr durch den Wohnort der Jugendlichen bestimmt. Dabei erhält die Jugendstaatsanwältin/der Jugendstaatsanwalt einen nach der Dezernatskapazität räumlich abgegrenzten Bezirk zur Sachbearbeitung zugewiesen, in dem sie/er die Verfahren gegen alle Jugendlichen und Heranwachsenden bearbeitet.

Was ist die Pflicht des Jugendamtes zur Mitwirkung?

Die Pflicht des Jugendamtes zur Mitwirkung ist deckungsgleich mit der Pflicht des Gerichts, das Jugendamt gemäß § 162 FamFG anzuhören. Der Inhalt der Mitwirkungspflicht ergibt sich aus der Bezugnahme in § 50 Abs. 1 SGB VIII.