Was ist belästigende Werbung?

„Werbung“ im Sinne des § 7 UWG ist nicht nur die klassische Werbemaßnahme. Hinweis: Bei „Belästigender Werbung“ geht es nur um individuelle Werbung, das heißt direkte Werbung gegenüber einzelnen Personen (z.B. in Mailings, Werbe-Flyern, Werbebriefen, Telefonanrufen etc.).

Was ist unzumutbare Werbung?

Was ist unter unzumutbarer Belästigung zu verstehen? Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Werbung im Allgemeinen als verboten gilt, wenn erkennbar ist, dass der Empfänger die Werbung nicht wünscht.

Was sind unzumutbare Belästigung im Sinne des UWG?

Untersagt sind belästigende Werbemethoden im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 7 UWG). Unlauter ist danach die Belästigung potentieller Kunden durch aufdringliche, unverlangte Werbung.

Wann ist vergleichende Werbung verboten?

In Deutschland ist die vergleichende Werbung seit dem 14. Juli 2000 aufgrund einer EG-Richtlinie unter bestimmten Vorgaben erlaubt und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Beispielsweise müssen die getroffenen Aussagen auch objektiv nachprüfbar sein und der Wahrheit entsprechen.

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Wann ist unerwünschte Werbung unzulässig?

Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht. Doch wann ist unerwünschte Werbung konkret eine unzumutbare Belästigung?

Ist Werbung im Allgemeinen verboten?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Werbung im Allgemeinen als verboten gilt, wenn erkennbar ist, dass der Empfänger die Werbung nicht wünscht.

Wo kann ich gegen unerwünschte Werbung Beschwerde einlegen?

Wo kann ich gegen die unerwünschte Werbung Beschwerde einlegen? Werden Sie beispielsweise durch Telefonwerbung, der Sie nicht zugestimmt haben, belästigt, können Sie sich an die Bundesnetzzentrale wenden und dort eine Beschwerde einlegen. Wie Sie dabei vorgehen müssen, können Sie hier nachlesen.

Ist unerwünschte Werbung verboten?

Zwar stört unerwünschte Werbung beim Fernsehen oder beim Surfen im Internet, verboten ist diese allerdings nicht. Es gibt aber eine Reihe an Werbeangeboten, die gesetzlich untersagt sind. In diesem Zusammenhang ist § 7 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb von Bedeutung:

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