Was ist Aussonderung und Absonderung?

Mit dem Aussonderungsrecht haben Gläubiger die Möglichkeit, die Entnahme von Gegenständen aus der Insolvenzmasse zu verlangen. Das unbelastete Vermögen bildet die freie Insolvenzmasse, die Absonderung wird hingegen als belastete Insolvenzmasse bezeichnet, während die Aussonderung das fremde Vermögen darstellt.

Ist eine Bürgschaft ein Absonderungsrecht?

Dem Kautionsversicherer steht bei Inanspruchnahme aus einer von ihm erteilten Bürgschaft in der Insolvenz des Versicherungsnehmers ein Absonderungsrecht an einem ihm vor Insolvenzeröffnung sicherungshalber abgetretenen Festgeldguthaben auch dann zu, wenn er den gesicherten Anspruch erst nach Eröffnung des …

Wie wird die Gläubigerstellung begründet?

Nach § 241 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird die Gläubigerstellung kraft Schuldverhältnisses begründet. Liegt ein wirksames Schuldverhältnis vor, so hat der Gläubiger einen Anspruch i.S.d. § 194 Absatz 1 BGB gegenüber dem Schuldner, von dem der Gläubiger bei Fälligkeit sodann die versprochene Leistung fordern kann.

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Kann der Gläubiger keine Anweisungen erteilt haben?

In der Verhandlung wird das Gericht entscheiden, ob die Anweisungen genehmigt werden oder nicht. Sollte jedoch der Gläubiger binnen der vorgenannten Frist keine Anweisungen erteilt haben, geht dieses Recht (mit einer neuen Frist) auf Gläubiger 2 über. Auch dieser wird eine Zustimmung des Gläubigers 1 benötigen.

Welche Rechte hat der Käufer gegenüber dem Gläubiger?

Im Gegenzug ist der Käufer allerdings auch Schuldner (und der Verkäufer somit Gläubiger) hinsichtlich der Verpflichtung, den vereinbarten Kaufpreis zu entrichten und die gekaufte Sache abzunehmen. Der Gläubiger hat also aufgrund eines Schuldverhältnisses regelmäßig nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Wie besteht die Möglichkeit des Wechsels des Gläubigers?

Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit des Wechsels der Person des Gläubigers: Dabei kommt insbesondere eine wirksame Abtretung nach § 398 BGB in Betracht. Ein Anspruchsinhaber kann so mithilfe einer Abtretungserklärung seine Forderung an eine beliebige Person übertragen.