Wie viel Prozent Sozialabgaben Arbeitnehmer?

Wieviel Sozialabgaben zahlt der Arbeitgeber?

Sozialabgaben Arbeitgeberanteile in Prozent
Krankenversicherung 7,30 \% (7,00\% ermäßigt)
Pflegeversicherung 1,175 \% Kinderlosenzuschlag 0,25 \% für Arbeitnehmer ab 23J
Rentenversicherung 9,30 \%
Arbeitslosenversicherung 1,50 \%

Was fällt unter Sozialabgaben?

Der Begriff Sozialabgaben bezeichnet die vorgeschriebenen Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Kurz gesagt: “Die Sozialabgaben sind der Preis, den du für die vergleichsweise hohe Grundsicherung in Deutschland bezahlst.”

Wie hoch ist der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung?

Die Höhe der Beiträge, also der Beitragssatz für die AHV/IV/EO beträgt 10,6\% des Lohns (AHV 8,7\%, IV 1,4\%, EO 0,5\%). Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung beträgt 2,2\%. Auf Einkommensanteile ab Fr. 148’200.- wird ein Solidaritätsprozent erhoben. Diese Beiträge sind vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je hälftig zu tragen.

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Wie hoch ist die Beitragsbemessung für eine Pflegeversicherung?

Zu beachten ist dabei allerdings die Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt im Jahr 2019 bei 4.537,50 € monatlich. Ab diesem Einkommen wird der Beitrag gedeckelt, steigt also trotz höherem Einkommen nicht mehr an. Die maximale Beitragshöhe zur Pflegeversicherung für einen Angestellten (mit Kind)…

Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung für einen Angestellten?

Diese liegt im Jahr 2019 bei 4.537,50 € monatlich. Ab diesem Einkommen wird der Beitrag gedeckelt, steigt also trotz höherem Einkommen nicht mehr an. Die maximale Beitragshöhe zur Pflegeversicherung für einen Angestellten (mit Kind) liegt daher bei 138,39 Euro monatlich, von denen er 69,20 Euro selbst zahlt.

Wie hoch ist der gesetzliche Beitrag für PV-versicherte?

Für gesetzlich PV-Versicherte besteht seit der Pflegereform der Großen Koalition im Jahr 2008 ein allgemeiner einheitlicher Beitragssatz. Dieser liegt für 2019 bei 3,05 Prozent bzw. für über 23 jährige Kinderlose 3,30 \% vom versicherungspflichtigen Einkommen.