Welche Mieteinnahmen werden steuerlich geltend gemacht?

Generell gilt: Liegen die Mieteinnahmen jährlich unter 520 Euro, wird keine Steuer fällig. Im Einzelnen können folgende Kosten steuerlich geltend gemacht werden: Wer eine Immobilie erwirbt und diese vermietet, kann 50 Jahre lang jeweils zwei Prozent des Gebäudewertes beziehungsweise der Herstellungskosten steuerlich geltend machen.

Wie können Vermieter die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern?

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen in der Anlage V der Steuererklärung angegeben werden. Vermieter müssen aber nicht die kompletten Mieteinnahmen versteuern, sie können vorher noch laufende Kosten, Schuldzinsen und Abschreibungen abziehen.

Wie kann das Darlehen für eine vermietete Immobilie geltend gemacht werden?

Solche Kosten können in kurzen Zeiträumen von ein bis fünf Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Auch das Darlehen für eine vermietete Immobilie können die Vermieter steuerlich geltend machen, allerdings nur die Zinszahlungen, nicht die Tilgung.

Welche Mieteinnahmen sind von der Umsatzsteuer befreit?

Mieteinnahmen von bis zu 30.000 Euro netto im Jahr sind von der Umsatzsteuer befreit. Wir würden Ihnen allerdings empfehlen, sich in diesem Fall mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Wir würden Ihnen allerdings empfehlen, sich in diesem Fall mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

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Wie können Verluste aus der Vermietung geltend gemacht werden?

Wer seine Immobilie vergünstigt vermieten möchte, beispielsweise an Angehörige, muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Dann können Verluste aus der Vermietung dauerhaft in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Liegt die Warmmiete darunter, so können die Verluste nur anteilig geltend gemacht werden.